Gefälschte Bewertungen: Arztbewertungsportale dürfen verdächtige Profile mit einer Warnung versehen
Geklagt hatte ein Zahnarzt, der sich durch einen solchen Hinweis als „Lügner und Betrüger“ dargestellt fühlte. Das Gericht sah das anders: Dem Hinweistext sei klar zu entnehmen, dass es sich nur um einen Verdacht handele und der Mediziner den Vorwurf bestreitet. Zudem werde nicht der Eindruck erweckt, er sei selbst für die Bewertungen verantwortlich. Insgesamt entspreche das Vorgehen des Bewertungsportals somit den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung und erfülle ein öffentliches Interesse.
Das Bewertungsportal hatte offenbar anhand von E-Mails und IP-Adressen herausgefunden, dass für mehrere Personen bezahlte Bewerter tätig gewesen sein könnten, auch für den Zahnarzt. Der Aufforderung, diese Vorwürfe auszuräumen sei der Mann nicht hinreichend nachgekommen, urteilten die Richter. Das Portal hatte ihm angekündigt, dass es sein Profil kennzeichnen werde.
Quelle: Urteil des OLG Frankfurt