Zu wenig Transparenz bei Gesundheits-Apps
Annähernd zwei Drittel der Patienten vermissen bei Gesundheits-Apps Basisdaten, die ihnen helfen einzuschätzen, wie fundiert und vertrauenswürdig die Anwendung ist. So das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). Fast genauso viele (57 %) gehen davon aus, dass Gesundheits-Apps die Persönlichkeitsrechte ihrer Nutzer verletzen, indem sie z.B. aufgezeichnete Daten an Dritte weitergeben. Und noch einmal fast genauso viele (56 %) kritisieren, dass Gesundheits-Apps nicht darüber informieren, wer die Anwendung finanziert.
Die Diagnose überlassen Patienten lieber ihrem Arzt
Genutzt werden Gesundheits-Apps dagegen bislang nur von einem Drittel der Patienten, so die repräsentative Online-Befragung. Die Nutzungshäufigkeiten reichen allerdings von täglich bis zu monatlich. Die Nützlichkeit der Programme wird eher positiv eingeschätzt, solange es um Apps geht, die physiologische Parameter wie Herzfrequenz oder Blutzucker erfassen, oder um solche, die der Selbstüberwachung krankheitsbezogener Symptome dienen. Apps dagegen, die dabei helfen, selbst Krankheiten und Symptome wie Hautkrebs oder Atemnot zu erkennen, finden lediglich rund ein Drittel aller Befragten nützlich – hier wird offensichtlich der ärztlich-medizinischen Kompetenz bei der Diagnostik ein deutlicher Vorrang eingeräumt, wie das TAB die Ergebnisse interpretiert.
Datenschutz bereits vor einem Jahr bemängelt
Die aktuelle Umfrage ergänzt einen TAB-Arbeitsbericht von 2018, der offensichtlich wenig an Aktualität verloren hat. Darin konstatiert das Institut nämlich, dass der Datenschutz im Kontext von Gesundheits-Apps kritisch bewertet werde. Problematisch seien die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch Entwickler und Anbieter sowie die Kontrolle dieser Vorgaben. Auch dem Thema Hackerangriffen sollte bei Gesundheits-Apps verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da Gesundheitsdaten unter ökonomischen Kriterien immer wertvoller und somit für Cyberkriminelle interessanter würden.
Eine Handlungsempfehlung des Instituts: „Die Entwicklung von qualitätsbezogenen Standards einschließlich geeigneter Prozesse für die Qualitätssicherung durch (gesundheits-)politische Institutionen und Akteure scheint geboten.“ Das blieb vom Gesundheitsministerium bislang offensichtlich ungehört: Im Gesetzesentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes ist vorgesehen, dass die Erstattung der in Zukunft verschreibungsfähigen Apps in ihrem ersten Jahr auch ohne den Nachweis eines medizinischen Nutzens erfolgen kann.
Medical-Tribune-Bericht