Schwangerschaft Positivliste für Praxen und Kliniken mit vorbildlichen Mutterschutz
Der vage Gesetzestext des 2018 reformierten Mutterschutzgesetzes gibt Arbeitgebern wenig Klarheit darüber, inwiefern sie schwangere Ärztinnen weiterbeschäftigen dürfen. Oft werden sie vorsichtshalber ins betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt. Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) erstellt daher ab sofort eine Positivliste mit Kliniken, Krankenhausabteilungen und Arztpraxen, die den Mutterschutz im Gesundheitswesen im Sinne der schwangeren Frauen umsetzen.
„Wir kennen bereits einige Fälle, in denen es – meist durch persönlichen Einsatz von Führungskräften – gelingt, den Mutterschutz benachteiligungsfrei zu gestalten“, erklärt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB. Solche guten Beispiele wolle man kennenlernen und in der Diskussion um die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes präsenter machen.
Einrichtungen werden geprüft
Jedes Beispiel, das den DÄB erreicht werde einzeln geprüft, heißt es auf Anfrage. Es gehe darum, herauszufinden, was Kliniken oder Praxen, in denen Schwangere z.B. noch operieren dürfen, anderes machen, als diejenigen, in denen sie pauschal mit Beschäftigungsverboten belegt werden. Relevant sei etwa, wer entscheidet, welche Parteien in den Prozess einbezogen werden und an welchen Vorgaben/Vorlagen sich die Kliniken und Praxen orientieren.
Derzeit ist die Liste noch nicht einsehbar. Sobald aber mehrere Beispiele vollständig ausgewertet sind, wird sie auf der Website des DÄB veröffentlicht.
Insgesamt müsse der Mutterschutz stärker in das deutsche Arbeitsschutzsystem integriert werden, fordert Puhahn-Schmeiser. „Momentan verweisen beaufsichtigende Behörden oft viel zu pauschal auf Restrisiken und schließen so Weiterbeschäftigungswünsche aus, die tragbar wären“, erklärt sie. In der Folge würden viele junge Ärztinnen eine Schwangerschaft solange es geht verheimlichen – und so Risiken auf sich nehmen, die der Mutterschutz eigentlich vermeiden sollte. „Das ist eine unhaltbare und diskriminierende Situation.“ Außerdem verschärfe der Status Quo den Fachkräftemangel in der Medizin und erhöhe die Belastung für das gesamte Personal.
Quelle: Pressemitteilung des DÄB