Werde Landarzt – oder zahle 250 000 Euro

Niederlassung und Kooperation Autor: Ruth Bahners

Nordrhein-Westfalen startet im kommenden Wintersemester als erstes Bundesland mit der Landarztquote. Nordrhein-Westfalen startet im kommenden Wintersemester als erstes Bundesland mit der Landarztquote. © iStock.com/bjones27

In Nordrhein-Westfalen ist der Zugang zum Medizinstudium jetzt ohne Einser-Abitur möglich – vorausgesetzt, die künftigen Mediziner werden Hausärzte auf dem Land. Überlegt es sich der angehende Landarzt anders, droht eine satte Vertragsstrafe.

Mit einer Rechtsverordnung hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland der Landarztquote den Weg freigemacht. „Ziel ist, motivierte und qualifizierte Studierende zu finden, die in Zukunft als Hausärzte gerne in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen arbeiten wollen“, erklärte Landesgesundheitsminister Karl Josef Laumann in Düsseldorf. Anders als beim gängigen Vergabeverfahren entscheiden über die Studienplätze nicht medizinische Fakultäten, sondern eine Kommission, die dazu am Landeszentrum für Gesundheit in Bochum eingerichtet wird.

170 Studienplätze werden zur Verfügung gestellt

Für die zukünftigen Landärzte reserviert NRW eine Vorabquote von 7,6 % der vorhandenen Studienplätze. Damit stehen jährlich 170 Studienplätze für die zukünftigen Landärzte zur Verfügung, 145 Plätze im Wintersemester 2019/2020 und 25 Plätze im Sommersemester 2020.

Vergeben werden die Studienplätze in einem zweistufigen Verfahren: Auf der ersten Stufe wird die Abiturnote zu 30 %, das Testergebnis für medizinische Studiengänge zu 30 % und eine praktische Tätigkeit wie eine einschlägige Berufsausbildung zu 40 % berücksichtigt. Ganz ohne die Berücksichtigung der Abiturnoten gehe es auch bei der Landarztquote nicht, erläuterte Laumann, eine „gewisse Studierfähigkeit“ müsse schon nachgewiesen werden.

Im darauffolgenden Auswahlgespräch, zu dem doppelt so viel Bewerber wie vorhandene Studienplätze eingeladen werden, stünden Kriterien wie Patientenorientierung, Sozialkompetenz und Empathie im Mittelpunkt. Auch für dieses Verfahren versprach Laumann „transparente und überprüfbare Kriterien“, und zwar allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit angesichts zu erwartender Klagen.

Die Auserwählten schließen dann einen Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen ab. Darin ist auch eine Vertragsstrafe von 250 000 Euro enthalten, sollten sie sich nicht an die Vereinbarung halten, eine Weiterbildung zum Allgemeinmediziner zu absolvieren und sich in unterversorgten Regionen niederzulassen. „Bei der Bemessung der Strafe haben wir uns an den Kosten für ein Medizinstudium orientiert“, meinte Laumann. Die Notwendigkeit für diesen neuen Weg liege auf der Hand. „Es kommen schlichtweg zu wenig Hausärzte nach“, so der Landesgesundheitsminister.

Andere Bundesländer wollen nachziehen

In NRW schieden jährlich rund 450 Hausärzte aus Altersgründen aus, aber nur 200 neue Allgemeinmediziner würden nachrücken. Das seien gerade mal 10 % der in NRW ausgebildeten Ärzte. Nach Aussage von Laumann sollen auch andere Bundesländer wie Bayern und Rheinland-Pfalz vergleichbare Regelungen einführen wollen. 

Medical-Tribune-Bericht

Karl-Josef Laumann; Landesgesundheitsminister NRW Karl-Josef Laumann; Landesgesundheitsminister NRW © MT-Archiv