Mediziner aus Drittstaaten Bis zur Approbation als Assistenz in der Praxis
Zuvor war dies nur in Kliniken möglich. KV, Gesundheitsministerium sowie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hoffen, damit dem Ärztemangel etwas abhelfen zu können.
Personen aus Drittstaaten kommen weder aus der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Eine maximal zwei Jahre lang gültige Berufserlaubnis beantragen sie beim LSJV. Sobald diese vorliegt, können Praxen bei der KV eine Assistenz beantragen. „So können die Ärztinnen und Ärzte das Arbeiten im ambulanten Bereich kennenlernen und wertvolle Erfahrungen auch im Hinblick auf die für die Approbation nötige Kenntnisprüfung sammeln“, sagt KV-Chef Dr. Peter Heinz. Bislang waren nur Hospitationen in Haus- und Facharztpraxen möglich. Nun dürfen Patient:innen unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung approbierter Fachärzt:innen behandelt und die Leistungen abgerechnet werden. Die KV hofft, dass sich eine Weiterbildung in der Praxis und eine vertragsärztliche Tätigkeit anschließen.
Quelle: Pressemitteilung – KV Rheinland-Pfalz