DSGVO: Kopie der Behandlungsunterlagen ist gratis abzugeben

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Michael Reischmann

Die Datenschutz-Grundverordnung sticht das Bürgerliches Gesetzbuch. Die Datenschutz-Grundverordnung sticht das Bürgerliches Gesetzbuch. © Zerbor – stock.adobe.com

Der Aufwand, Behandlungsunterlagen für Patienten zu kopieren, lässt sich nicht kostendeckend abrechnen. Erst recht nicht, wenn die Kopie gratis abzugeben ist. Das hat aber jetzt ein Gericht festgestellt.

Patienten, die mit Verweis auf Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Kopie ihrer Behandlungsunterlagen verlangen, ist diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen (sofern nicht therapeutische Gründe dem entgegenstehen). § 630g Bürgerliches Gesetzbuch, der im Widerspruch dazu eine Kostenerstattung vorsieht, hat keinen Vorrang, entschied das Sozialgericht Dresden rechtskräftig (Urteil vom 29.5.2020, Az.: 6 O 76/20).

Der nationale Gesetzgeber könne zwar europarechtliche Normen wie die DSGVO konkretisieren, aber nicht ins Gegenteil verkehren, also eine Kostenpflicht vorsehen, erklärt die Dresdner Rechtsanwältin Antje Rehn, die das Urteil erstritten hat. Ihre Mandantin forderte die Kopie wegen eines Behandlungsfehlerverdachts. Das Dresdner Universitätsklinikum wollte für die Übersendung eines Datenträgers 5,90 Euro plus Versandkosten. Das Gericht verurteilte das Klinikum, die geforderten vollständigen Unterlagen als PDF-Datei zu übermitteln.

Die DSGVO bestimmt, dass die erste Kopie kostenfrei abzugeben ist, eine zweite kann also berechnet werden. Einzelne Ärztekammern, wie z.B. die Berliner, empfehlen schon länger, die Übersendung einer geforderten Kopie der Patientenakte nicht von der Kostenerstattung abhängig zu machen. Möglicherweise wird es irgendwann auch einmal ein höherinstanzliches Urteil geben, meint Rehn.

Unterschiedlicher Meinung seien Juristen z.B. in der Frage, ob auch Angehörige eine kostenfreie Kopie von Unterlagen Verstorbener verlangen können; das könnte der Bundesgesetzgeber noch regeln.

Medical-Tribune-Bericht