Pflegebonus Geld für die Pandemie-Helden kommt

Geld und Steuern , Praxismanagement Autor: Bianca Lorenz

Arbeiten ohne Aussicht auf Besserung: Bis heute arbeiten Pflegekräfte oft am Limit. (Agenturfoto) Arbeiten ohne Aussicht auf Besserung: Bis heute arbeiten Pflegekräfte oft am Limit. (Agenturfoto) © Yakobchuk Olena – stock.adobe.com

Lange wurde verhandelt und beraten. Nun hat das Bundeskabinett den Pflegebonus beschlossen. Ganze eine Milliarde Euro soll es sein. Doch wer genau kann mit der Einmalzahlung rechnen?

Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können sich freuen – über je 500 Millionen Euro. Denn der Pflegebonus ist beschlossene Sache. Das Kabinett hat am 30. März 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. In Zeiten knapper Kassen sei dies ein wichtiges Zeichen und eine Würdigung der Leistung von Pflegekräften in der Coronapandemie, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. 

„Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken“, so Lauterbach. „Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen.“

Kliniken mit vielen Beatmeten

Bedacht werden Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten behandelt hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Einrichtungen, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.

Sie geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in dem Krankenhaus beschäftigt waren.

Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.

Geld für Alten- und Pflegeheime

Einrichtungen der Alten- bzw. Langzeitpflege, nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege werden verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen.

Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus, gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang.

Plus für direkte Pflege und Betreuung

Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro. Dieser staffelt sich nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tätig sind, und zwar tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend.

Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Helfende im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, dürfen sich auch auf den Bonus freuen. 

Der vielfach von Ärztekammern, KVen, Ärzteverbänden und MFA-Verband geforderte staatliche Bonus für die MFA kommt hingegen leider nicht nicht.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums