„Kollegen, schafft Euch kein elektrisches Thermometer an“
Das erste Mal in seiner 30-jährigen Praxistätigkeit hatte der Hausarzt Dr. Wolfgang Bosch Ende letzten Jahres das Eich- und Beschusswesen zu Gast (wir berichteten). Die Prüfer monierten lediglich ein Fieberthermometer, welches nicht kontrolliert und geeicht war. Man einigte sich mit dem Prüfer, das alte Thermometer zu entsorgen. Eine E-Mail als Bestätigung würde reichen.
Vereinbarung zwischen Prüfer und MFA wurde eingehalten
Vier Wochen später dann die Überraschung für den Facharzt für Allgemeinmedizin: Das Regierungspräsidium Tübingen suchte den Verantwortlichen, der im Fall des § 14 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung zuwidergehandelt habe. Nachdem sich der Allgemeinarzt bei den Behörden als Verantwortlicher gemeldet hatte, folgte eine Ahndung über „§ 55 für Ordnungswidrigkeiten“. In einer Stellungnahme gab der Arzt gegenüber den Behörden an, dass die Vereinbarung, die die MFA mit dem Prüfer geschlossen hatte, man entsorge das alte Thermometer, bereits veranlasst wurde. Auch den Lieferschein der zwei neuen Thermometer habe man per E-Mail dem Prüfer übermittelt. Dieser bestätigte auf Nachfrage auch den Erhalt.
Am 8. Februar erhielt Dr. Bosch nun den Beschluss des Eich- und Beschusswesens: Gegen den Allgemeinarzt wird ein Bußgeld in Höhe von 103,50 Euro verhängt. Da es sich dabei um einen Erstverstoß handelte und der Missstand sofort behoben wurde, war das Bußgeld bereits reduziert worden. Der Rat den Dr. Bosch nun im Umgang mit dem Eichamt hat: „Liebe Kollegen, schafft Euch doch bitte kein elektrisches Thermometer für die Praxis an, sondern nehmt nur ein altes Quecksilberthermometer. Und messt am besten immer rektal!“