Praxis-IT hinkt hinterher: Neue Heilmittel-Richtlinie gilt erst ab 2021
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KBV-Vorstandmitglied Dr. Thomas Kriedel bedauert, dass die umfassend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie erst zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt und nicht wie geplant im Oktober 2020.
Denn der Heilmittelkatalog werde künftig überschaubarer. Auch gebe es nur noch ein Formular für alle Heilmittel und nicht mehr drei verschiedene. Doch nicht alle Softwarehäuser waren in der Lage, bis zum Stichtag ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen, so Dr. Kriedel. „Rund ein Drittel der Hersteller hat die Software schon fertig.“ Diese wurden von der KBV angeschrieben, damit sie die Programme ihrer Kunden nicht anpassen. Dem KBV-Antrag auf Fristverschiebung kam der G-BA nach.
Quelle: KBV-Vertreterversammlung