Hausbesuche: KV Hessen will offene Verfahren abschließen
Nachdem die KV Hessen im Juni infolge heftiger öffentlicher Diskussionen zur Budgetierung der Hausbesuche die Prüfvereinbarung mit den hessischen Kassen gekippt hat, müssen jetzt nicht nur neue Verträge gebastelt werden. Irgendwas muss auch mit den anhängigen Prüfverfahren passieren.
Jetzt macht sich die KV also ans Aufräumen. Für alle aktuell nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren sei vereinbart, dass es keine Prüfmaßnahme im Sinne eines Regresses oder einer förmlichen Beratung geben wird, bestätigte die KV aktuell noch einmal. Stattdessen habe man beschlossen, ein „beratendes Gespräch“ als Abschluss der einzelnen noch offenen Verfahren durchzuführen. Und auch die Regresse in Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss und den Sozialgerichten sollen in „beratende Gespräche“ umgewandelt werden, ggf. auf dem Vergleichsweg.
Das beratende Gespräch gilt als Abschluss der Verfahren
Doch weil Einzelberatungen in dieser Zahl, die alle ein vergleichbares Schwerpunktthema behandeln, nicht unbedingt nötig seien, hat sich die KV ein neues Format einfallen lassen: das beratende Gespräch – unter geschätzt 100 Augen. Sprich: Alle von Prüfverfahren betroffenen Hausärzte, rund 100 an der Zahl, wurden eingeladen zu einer von zwei demnächst in Frankfurt und Kassel stattfindenden Veranstaltungen – macht 50 Ärzte pro Veranstaltung, macht 100 Augen. Bei diesen Terminen werden dann jeweils zwei Experten, nämlich ein ärztlicher Beisitzer und ein Prüfarzt, die häufigsten Auffälligkeiten, zu denen es in der Gruppe der eingeladenen Ärzte gekommen ist, vortragen und diskutieren. Natürlich anonym.
Damit wären die offenen Verfahren also vom Tisch. Eine Neueinleitung von Prüfverfahren zu Haus- und Heimbesuchen soll es bis zur Neufassung der Prüfvereinbarung auch nur geben, wenn KV und Kasse das als Vertragspartner gemeinsam beantragen. Eine Prüfung durch die Prüfungsstelle von Amts wegen, also nach den bundeseinheitlichen Aufgreifkriterien, soll zunächst nicht mehr erfolgen.
Unwuchten sollen konsequent angegangen werden
Entstanden sind die Altlasten, die jetzt aufgeräumt werden, durch „Unwuchten in der Prüfvereinbarung“, wie es die KV nennt. Dass man sich um diese kümmern müsse, hatte sie bereits im Sommer dieses Jahres beschlossen, nach den heftigen bundesweiten Diskussionen über die Prüfung ärztlicher Leistungen, ausgelöst durch die Honorarrückforderung wegen zu vieler Hausbesuche in Gilserberg (s. Kasten).