AID-Systeme Hürden beim Rezept abbauen
In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Systemen der automatischen Insulinabgabe (automated insulin delivery, AID) fassen die Vorstände der DDG, der AG Pädiatrische Diabetologie, der AG Diabetes und Technologie sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie den Status quo und ihre Forderungen zusammen.
Hierzulande nutzen bereits mehr als 60 % aller Kinder und Jugendlichen mit einem Typ-1-Diabetes eine Insulinpumpe und mehr als 70 % einen Glukosesensor. Diese Versorgung bilde damit den Therapiestandard, heißt es in dem Papier. Bei Kleinkindern betrage die hiesige Anwendungsrate für die Insulinpumpe schon über 95 %.
Unterschiede bei der Zulassung und der Verordnungsfähigkeit
Ein geschlossener Regelkreislauf ist inzwischen als automatische Insulinabgabe verfügbar. Und die Vorteile sind nachgewiesen (siehe Kasten). Doch derzeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur bei drei Herstellern die Kosten für Systeme mit einer Hybrid-AID-Funktion. Davon kämen zwei in der Pädiatrie grundsätzlich infrage, erklären die Diabetologinnen und Diabetologen. Eines sei allerdings erst für den Gebrauch ab sechs Jahren zweckbestimmt. Die Systeme des anderen Herstellers seien für Kinder ab sieben Jahren vorgesehen – „im Gegensatz zum europäischen CE-Label ist wiederum eines davon in den USA bereits ab zwei Jahren zugelassen“.
Vorteile von AID-Systemen für Kinder
- keine schwerwiegenden Komplikationen durch Überdosierung des Insulins
- Senkung der mittleren Glukosewerte
- höhere Senkung der mittleren Glukose, je jünger die Kinder sind
- Reduktion der Glukoseschwankungen
- erhöhte Zeit mit Glukosewerten im Zielbereich
- höherer Effekt in der Nacht
- Reduktion der Zeit mit niedrigen Glukosewerten (Hypoglykämien)
- bei deutlicher manueller Insulinüberdosierung (Mahlzeiten) sind weiterhin Kohlenhydratgaben notwendig
- hohe Patientenzufriedenheit/Elternzufriedenheit
- besserer Nachtschlaf von Eltern/Kindern
- Verordnungsfähigkeit aller CE-zertifizierten AID-Systeme in Deutschland.
- Die Hersteller sollen den Altersbereich der CE-Zertifikate der Systeme an die internationalen Zulassungen anpassen und jedes Patientenalter berücksichtigen.
- Die Krankenkassen sollen AID als „System“ anerkennen. Insulinpumpe und Glukosesensor müssen miteinander kompatibel sein.
- Auch die Software zur AID-Steuerung muss verordnungsfähig sein.
Quelle: Stellungnahme der AGPD, DDG, DGKED, AGDT