Regresse Prüfanträge für Therapie-Allergene entschärft

Verordnungen Autor: Michael Reischmann

Die Krankenkasse winkt weiter mit der Regresskeule für verordnete Therapieallergene. Die Krankenkasse winkt weiter mit der Regresskeule für verordnete Therapieallergene. © Visual Generation – stock.adobe.com

Nachdem die Viactiv Krankenkasse 461 Prüfanträge für das Jahr 2020 gegen Ärzte wegen der Verwendung bestimmter Therapie-Allergene gestellt hatte, musste sie sich dafür „ungerechtfertigte Kritik von Ärzteverbänden und Pharmaunter­nehmen“ anhören. Jetzt rudert die Kasse „zum Schutz der Ärztinnen und Ärzte“ zurück.

Die Viactiv teilt mit, dass sie die Prüfanträge „im Interesse einer grundsätzlichen Klärung“ zwar nicht zurückziehen, aber die Prüfungsstellen von KVen und Kassen bitten werde, den „betroffenen Praxen anstelle einer Rückzahlungsverpflichtung eine vorrangige Beratung auszusprechen“. So müssten Ärzte für bislang verordnete, nicht zugelassene Therapie-Allergene keinen finanziellen Schaden fürchten. „Wir werden jedoch Neuverordnungen von nicht zugelassenen Therapie-Allergenen ab dem 01.04.2022 den Prüfstellen mit einem uneingeschränkten Regressantrag zur Prüfung vorlegen.“

Zweierlei Rechtsansichten bei Kasse und Ärzten

Die Kasse verweist auf die vom Paul-Ehrlich-Institut als Arzneizulassungsbehörde jährlich veröffentlichte Liste der Therapie-Al­lergene, die noch keine Zulassung haben. Für diese Präparate seien Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit derzeit behördlicherseits nicht nachgewiesen. Solange die offizielle Zulassung fehle, dürfen diese Produkte nicht zulasten der GKV verordnet werden, meint die Viactiv. Vertreter von Ärzteverbänden widersprechen dem und verweisen auf eine gesetzliche Übergangsregelung.

Medical-Tribune-Bericht