Regresse Prüfanträge für Therapie-Allergene entschärft
Die Viactiv teilt mit, dass sie die Prüfanträge „im Interesse einer grundsätzlichen Klärung“ zwar nicht zurückziehen, aber die Prüfungsstellen von KVen und Kassen bitten werde, den „betroffenen Praxen anstelle einer Rückzahlungsverpflichtung eine vorrangige Beratung auszusprechen“. So müssten Ärzte für bislang verordnete, nicht zugelassene Therapie-Allergene keinen finanziellen Schaden fürchten. „Wir werden jedoch Neuverordnungen von nicht zugelassenen Therapie-Allergenen ab dem 01.04.2022 den Prüfstellen mit einem uneingeschränkten Regressantrag zur Prüfung vorlegen.“
Zweierlei Rechtsansichten bei Kasse und Ärzten
Die Kasse verweist auf die vom Paul-Ehrlich-Institut als Arzneizulassungsbehörde jährlich veröffentlichte Liste der Therapie-Allergene, die noch keine Zulassung haben. Für diese Präparate seien Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit derzeit behördlicherseits nicht nachgewiesen. Solange die offizielle Zulassung fehle, dürfen diese Produkte nicht zulasten der GKV verordnet werden, meint die Viactiv. Vertreter von Ärzteverbänden widersprechen dem und verweisen auf eine gesetzliche Übergangsregelung.
Medical-Tribune-Bericht