Einzelregresse Volle Erstattung statt Kostendifferenz
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 festgelegt, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter vertragsärztlicher Leistungen eine individuelle Beratung erfolgen muss, bevor weitere Maßnahmen festgesetzt werden können. Mit der gesetzlichen Regelung wurde die bis dahin als Regelprüfmethode vorgesehene Richtgrößenprüfung (die Auffälligkeitsprüfung) abgelöst und die Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung insgesamt neu strukturiert. Die Prüfung erfolgt seither anhand von zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie den KVen getroffenen Prüfvereinbarungen.
Bei der Ausgestaltung der Prüfungen einschließlich des Prüfgegenstandes sind…
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