
Der Oberstaatsanwalt, der die Ärzte kontrollierte – jetzt selbst im Visier der Justiz

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ziehen – egal welchen Ausgang sie nehmen – Reputationsschäden nach sich. Diese Aussage hat der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. im Laufe seiner Karriere unzählige Male so oder ähnlich getroffen. Jetzt wird auf einmal gegen ihn ermittelt, gegen ihn, den Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Der Vorwurf, der ihn in U-Haft gebracht hat, lautet gewerbsmäßige Bestechlichkeit, systematische Korruption über 15 Jahre hinweg. Den Reputationsschaden trägt in diesem Fall auch die Justiz.
Der Oberstaatsanwalt spielte in der Geschichte der Korruptionsbekämpfung im deutschen Gesundheitswesen seit…
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