Ärzte als Coronaleugner – Razzien in Praxen
Mit einer Razzia von Polizei und Ordnungsamt in einer Hausarztpraxis reagierten die Behörden in Köln jüngst auf Hinweise von Patienten, wonach in der Praxis weder Hygienevorschriften noch die Maskenpflicht eingehalten würden. Der Verdacht gegen die Allgemeinmedizinerin soll sich bestätigt haben.
Ärztekammer nimmt eine „berufsrechtliche Prüfung“ vor
Die Ärztin und ihr Personal trugen keine Masken. Gegenüber den Beamten soll die Ärztin gesagt haben, wenn man ihr beweisen könne, dass es eine Pandemie gäbe, würde sie auch eine Maske aufsetzen. Im Übrigen zweifele sie die Autorität der Stadt Köln an. Diese sei keine Behörde, sondern eine Firma.
Bei der Ärztekammer Nordrhein ist die Allgemeinärztin keine Unbekannte. Bereits Mitte letzten Jahres verwarnte die Kammer die Medizinerin, weil sie im Verdacht stand, falsche Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt zu haben. So soll sie einem Testpatienten des „Kölner Stadtanzeigers“ ein solches Attest ausgestellt haben, mit dem Hinweis, dass noch nie ein Mensch an einem Coronavirus gestorben sei. Aufgrund der Ergebnisse der Razzia hat die Kammer eine „berufsrechtliche Prüfung eingeleitet“, so eine Sprecherin.
Auch in Bayern gehen Ermittlungsbehörden samt Ärztekammer gegen Coronaleugner und Maskenverweigerer unter den Ärzten vor. So durchsuchte die Kriminalpolizei eine Praxis in Oberbayern und stellte Beweismaterial wegen mutmaßlich unrichtiger Maskenbefreiungen sicher. Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit einiger Zeit gegen den Arzt aus dem Landkreis Landsberg. Auch in Ober- und Mittelfranken sowie Niederbayern hat es schon Razzien in Praxen gegeben.
Die hessische Ärztekammer weist darauf hin, dass ein Arzt, der ohne Indikation oder gar ohne vorherige Untersuchung ein Befreiungsattest von der Corona-Maskenpflicht ausstellt, sich nach § 278 StGB wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar macht. Das kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Die sächsische Landesärztekammer hat eine Ärztin aus Oelnitz im Erzgebirge wegen Volksverhetzung angezeigt. Diese soll bei einer öffentlichen Veranstaltung das Tragen der Maske mit dem gelben Stern der Nazis verglichen haben. Kammerpräsident Erik Bodendieck kritisiert den Vergleich als Verharmlosung des Nationalsozialismus. Die Aussagen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
In der Praxis ist politische Neutralität zu wahren
Die Ärztekammer in Dresden betont, dass ein Arzt seine Tätigkeit an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten hat. Dazu gehöre auch, den Infektionsschutz und die Hygienemaßnahmen in der Praxis umzusetzen.
In der Arztpraxis solle zudem politische Neutralität gewahrt werden. Die Auslage von politisch tendenziösem Infomaterial, worin z.B. das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen generell abgelehnt werde, verletzt nach Ansicht der Dresdner Ärztekammer das Neutralitätsgebot.
Das Verbreiten von Veröffentlichungen politischen Inhalts sei zwar nicht explizit Gegenstand der Berufsordnung. Doch verpflichte diese die Ärzte, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem Vertrauen, das ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebracht werde, zu entsprechen.
Das Vertrauen in den Arztberuf könne durch ein Verhalten, das außerhalb der regulären Berufstätigkeit liege, beeinträchtigt werden, so die Kammer. Das betreffe auch private Vorgänge unter dem Attribut „Arzt“, wie etwa im weißen Kittel und mit umgehängtem Stethoskop auf Querdenker-Demonstrationen aufzutreten. Die Ärztekammer geht von rund 50 Ärzten in ihrem Kammergebiet aus, die aktive Coronaleugner sind.
Medical-Tribune-Bericht