Corona-Impfpflicht Hohe Zahl an Coronapatienten gefährdet Krebspatienten und ihre Versorgung
Die Corona Task Force des Deutschen Krebsforschungszentrums, der Deutschen Krebshilfe und der Deutschen Krebsgesellschaft sieht eine allgemeine Impfpflicht zusätzlich zu Kontakteinschränkungen als einzige Möglichkeit, den Kollaps des Gesundheitssystems über den Winter zu verhindern. Es werden schon bald bundesweit keine Kapazitäten mehr für weitere Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Deswegen appellieren die Organisationen an die Politik, unverzüglich entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.
„In Anbetracht der immer weiter steigenden Corona-Neuinfektionen und der sich stetig füllenden Intensivstationen sehen wir keinen anderen Ausweg aus der Krise: Deutschland muss neben Kontakteinschränkungen eine Corona-Impfpflicht einführen“, so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Erste Berichte aus den großen deutschen universitären Krebszentren würden den Ernst der Lage bestätigen. Die Politik müsse jetzt schnell handeln, um eine weitere Verschärfung der Lage in den kommenden Wochen und Monaten zu verhindern.
Krebs-OP und Vorsorge sind 2020 zu kurz gekommen
In 2020 mussten mehr als 50.000 Krebsoperationen pandemiebedingt verschoben werden. Auch die Vorsorgeuntersuchungen sind 2020 deutlich zu kurz gekommen. So ist die Zahl der Früherkennungen von Hautkrebs gegenüber 2019 quasi um 20 % gesunken, beim Mammographiescreening sowie der Prostatakrebsfrüherkennung wurden 2020 Rückgänge von jeweils rund 8 % beobachtet, so das Wissenschaftliche Institut der AOK. Zahlen für 2021 liegen noch keine vor.
Auch unabhängig von einer Impfpflicht appellieren die Experten an jene, die sich aus nicht-medizinischen Gründen gegen eine Corona-Impfung entschlossen haben, ihre Entscheidung noch einmal dringend zu überdenken. „Sie bringen nicht nur sich selbst in große Gefahr, sondern alle Menschen, die dringend medizinisch behandelt werden müssen, unter anderem Krebspatientinnen und -patienten“, so Professor Dr. Michael Baumann, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg.
Da ungeimpfte Menschen ein sehr hohes Risiko hätten, im Fall einer Corona-Infektion stationär behandelt werden zu müssen, sei die Gefahr, dass Menschen lebenswichtige Maßnahmen wegen mangelnder Kapazitäten versagt blieben, äußerst real.
Deswegen begrüße man auch die Entscheidung der Ständigen Impfkommission, Booster-Impfungen für alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren zu empfehlen, ausdrücklich, betont Prof. Dr. Thomas Seufferlein, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft. „Nun liegt es an der Bevölkerung, dieses Angebot auch wahrzunehmen.“ Daher appelliere man an alle, zur Booster-Impfung zu gehen und dabei zu helfen, den drohenden Zusammenbruch des Versorgungssystems abzuwenden.
Auch der Patientenbeirat Krebsforschung am Deutschen Krebsforschungszentrum hat sich in einem offenen Brief an alle Bürger gewandt, in dem er die dramatischen Zusammenhänge zwischen Krebs und Corona in der Versorgungssituation patientennah schildert.
Der Beirat warnt davor, dass sich die medizinischen Teams vermehrt um COVID-19 Patienten kümmern müssten, wenn mehr Menschen mit COVID-19 im Krankenhaus und auf der Intensivstation behandelt werden. Somit bleibe weniger Zeit und weniger (Intensiv-)Bettenvorrat für andere Patienten.
Der Beirat erklärt in dem offenen Brief außerdem, dass Operationen und Behandlungen von Krebspatienten verschoben werden müssten, während in der Wartezeit der Tumor weiterwachsen könne, da es für die Zeit nach der Operation keine freien Betten mehr gebe.
Außerdem hätten Krebspatienten, die sich in Therapie befinden oder ihre Behandlung bereits überstanden haben, ein erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und keine Möglichkeit, sich selbst zu schützen. Helfen könne hier nur eine deutlich höhere Impfquote im Land.
Der Patientenbeirat am Deutschen Krebsforschungszentrum setzt sich aktuell aus zwölf Mitgliedern zusammen, die selbst Betroffene oder Eltern Betroffener von Krebserkrankungen sind.
Ampel will Teil-Impfpflicht ab Mitte März 2022
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP machen sich für einen Gesetzentwurf stark, mit dem unter anderem eine Teil-Impfpflicht eingesetzt wird und über den schnellstmöglich entschieden werden soll. Demnach soll die Impfpflicht zunächst die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen betreffen: Sie sollen bis zum 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssten dann entsprechende ärztliche Bescheinigungen vorlegen.
Medical-Tribune-Bericht