Sputnik V Kein Impfzertifikat ohne Zulassung
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Personen, die mit dem russischen Präparat Sputnik V geimpft wurden, haben keinen Anspruch auf ein Impfzertifikat. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Sputnik V sei in Deutschland nicht zugelassen, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Eine Zulassung sei jedoch die Voraussetzung für das Impfzertifikat. Auch europarechtliche Vorgaben würden die Ausstellung nicht gebieten. Vakzine, die einen Anspruch auf einen Impfnachweis rechtfertigen, listet das Paul-Ehrlich-Institut.
Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichts Hessen, Az.: 8 B 1885/21