Homöopathie Zuckerkügelchen statt Corona-Impfung: Verfahren gegen Apotheke eingestellt

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Auch die zuständige Apothekerkammer leitete ein berufsordnungsrechtliches Verfahren ein. Auch die zuständige Apothekerkammer leitete ein berufsordnungsrechtliches Verfahren ein. © iStock/Lightspruch; iStock/PicLeidenschaft

Im Frühjahr verkaufte eine Apotheke in Koblenz Globuli, die mit winzigsten Mengen eines Corona-Impfstoffs behandelt waren. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellt das Verfahren nun aber ein – gegen eine Auflage, die Flutopfern helfen soll.

COVID-19-Impfstoff in Form von Globuli – ein irreführendes und äußerst fragwürdiges Angebot. Eine Apotheke in Rheinland-Pfalz muss nun eine vierstellige Summe an Flutopfer im Ahrtal spenden, weil sie den Eindruck erweckte, die Zuckerkügelchen könnten Patienten immunisieren. Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellt dafür ihre Ermittlungen vorläufig ein.

Die Apotheke hatte im Frühjahr auf ihrer Homepage damit geworben, den Impfstoff von BioNTech/Pfizer „in potenzierter Form bis D30 als Globuli oder Dilution (zur Ausleitung)“ vorrätig zu haben. Zehn Gramm der Kügelchen kosteten rund 15 Euro. Zur Herstellung des Produkts waren offenbar Vakzinreste des Impfzentrums Koblenz verwendet worden.

Verkauf wurde verboten

In den sozialen Medien löste das zweifelhafte Angebot eine Welle der Empörung aus. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, das auch für die Arzneimittelüberwachung zuständig ist, verbot den Verkauf. Zudem begann die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen möglicher Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Arzneimittelgesetz zu ermitteln. Auch die zuständige Apothekerkammer leitete ein berufsordnungsrechtliches Verfahren ein.

Die Apotheke versicherte, man habe alle Käufer kontaktiert und ihnen erklärt, dass es sich bei den Globuli nicht um einen Impfstoff handle. Das Produkt solle nur dafür sorgen, dass bereits erfolgte Coronaimpfungen besser wirken.

Medical-Tribune-Bericht