Behandlungsverweigerung Künftig keine Ungeimpften mehr versorgen?
Ab 2022 werden Patienten, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, im Ärztezentrum Nordstadt in Hannover nicht mehr behandelt. Darauf weisen die Mediziner auf ihrer Webseite hin. Eine Ausnahme soll es demnach nur für Personen geben, bei denen die Immunisierung aufgrund von Kontraindikationen nicht möglich ist. „Sofern jemand für sich zu dem Entschluss kommt, ungeimpft zu bleiben, so respektieren wir das, lehnen es aber ab, uns selbst, unser Personal und die anderen Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko durch Ungeimpfte auszusetzen“, schreibt das Team.
Impfgegner reagierten mit Hunderten hasserfüllter E-Mails auf diese Ankündigung. Selbst die KV Niedersachsen erhalte entsprechende Post, berichtet Pressesprecher Detlef Haffke. Die Gruppe der Impfgegner sei zwar klein, aber sehr laut und vor allem gut organisiert.
In Niedersachsen bereits neun ähnliche Fälle
Die Körperschaft verurteilt die Anfeindungen scharf. Zuletzt war der niedersächsische Internist Dr. Florian Balkau nach einer ähnlichen Entscheidung so massiv bedroht worden, dass er unter Polizeischutz gestellt wurde.
Insgesamt sind der KV aufgrund von Beschwerden zehn Praxen in Niedersachsen bekannt, die keine ungeimpften Personen mehr behandeln möchten. Die KV ergreife in diesen Fällen zwei Maßnahmen, so Haffke. Zum einen informiere sie die betreffenden Mediziner darüber, dass solche öffentlichen Bekundungen oft extreme Reaktionen von Impfgegnern nach sich ziehen. Zum anderen kläre sie darüber auf, dass die pauschale Ankündigung, Ungeimpfte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu behandeln, nach ihrem Verständnis juristisch nicht haltbar ist.
Die Verweigerung der Behandlung sei nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört sei. Um die Gesundheit der Angestellten zu schützen, genüge das Einhalten arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, etwa das Tragen von Schutzausrüstung.
Ob disziplinarische Maßnahmen gegen das Ärztezentrum folgen werden, ist noch offen. Zunächst muss die Patientin, die sich ursprünglich beschwert hatte, ihr Anliegen schriftlich einreichen, danach können die Beschuldigten darauf reagieren. Erst dann werden gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet.
Direkte und indirekte Forderungen nach 2G
Nach Online-Debatten wurde Kammer informiert
Einer der beiden Genannten hatte offenbar bereits öffentlich Proteste gegen das Maskentragen angeführt. Die Ärzte forderten den Mediziner zum Unterlassen auf, zudem wurde der Vorfall der Ärztekammer Sachsen gemeldet, nachdem er in den sozialen Medien bekannt geworden war. Da der Mediziner den Aufsteller laut Medienberichten entfernte, wurden keine weiteren Schritte eingeleitet.Medical-Tribune-Bericht