Corona-Impfnachweis: KBV-Spitze hofft auf elektronische Datenübertragung
Man eile beim Impfen von Tagesrekord zu Tagesrekord. Allerdings komme es immer wieder zu Verzögerungen bei den Lieferungen und so treffe zurzeit eine gigantische Nachfrage auf ein unbefriedigendes Angebot.
Den Wegfall der Priorisierung ab dem 7. Juni hält die KBV für sinnvoll und verweist auf bald steigende Liefermengen. Zwar könne dann nicht jeder Bundesbürger sofort eine Impfung erhalten, „aber die Wartezeit, die noch ansteht, ist sehr überschaubar, sodass wir hier eine gewisse Gelassenheit anraten würden.“
Die Pandemie sei ein Marathon, bekräftigt KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister, „es wäre fatal, wenn wir kurz vor dem Ziel Praxen verlieren, weil sie einfach am Ende irgendwann erschöpft aufgeben.“ Dass jetzt einzelne Praxen drohen, nicht mehr zu impfen, hält er für ein kasuistisches Problem. Es wäre aber dramatisch, würden sie wirklich aufgeben. Politisches Ziel müsse deshalb sein, nicht Hindernisse auf-, sondern Bürokratie abzubauen.
Schon jetzt planen, wie es nach der Pandemie weitergeht
Die KBV geht davon aus, dass die Pandemie im Herbst überwunden sein wird, zumindest in Deutschland. Impfzentren dann noch offen zu halten sei sinnfrei, mein Dr. Hofmeister, man könne aber den Aufbau derselben als Blaupause im Schrank behalten. Geplant werden müsse zudem schon jetzt, wie es weitergehe, z.B. mit einer Auffrischungsimpfung und zwar ohne Praxisstress wie bisher, einer auskömmlichen Honorierung und genügend Impfstoff.
Noch ist allerdings von Entspannung nicht die Rede. Inzwischen tut sich sogar ein weiteres Hindernis auf: der digitale Nachweis von Impfung, Genesung und Testung. Es besteht die Sorge, dass dieser Nachweis auch noch an den Praxen hängenbleibt. Bis zu fünf Dokumentationspflichten könnte es bald zum Impfen in den Praxen geben, sagt KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel. Das betrifft die bereits aktuellen Dokumentationen: 1. Nachweis im gelben internationalen Papier-Impfbuch, 2. Meldung ans Robert Koch-Institut, 3. Leistungsabrechnung. Hinzu kommt dann 4. der Eintrag in den grünen EU-Impfpass und 5. der Nachweis in der elektronischen Patientenakte.
Eigentlich müsse der Übertrag elektronisch erfolgen, so Dr. Kriedel. Das setze allerdings voraus, dass die Praxisverwaltungssysteme, von denen es ungefähr 120 bis 130 gibt, das auch realisieren können. Dr. Kriedel rechnet mit der Umsetzung ab dem 1. Juni oder auch erst dem 1. Juli. Technisch sei es machbar, dass eine im Praxisverwaltungssystem eingetragene Impfung automatisch in einen QR-Code für das Digital Green Certificate umgewandelt werde. „Wir sind in der Diskussion, auch mit der Politik und dem Ministerium. Wir fordern, dass es so schnell wie möglich umgesetzt wird“, erklärt Dr. Kriedel.
Die KBV-Spitze geht davon aus, dass auch andere Stellen den Übertrag ins EU-Dokument vornehmen können, z.B. Apotheken oder das Einwohnermeldeamt. Dazu brauche man keine Expertise der Ärzte, meint Dr. Hofmeister, nur entsprechende Listen. Sicher hätte auch kein Arzt etwas dagegen, wenn auf einer Impfspritze ein zu scannender Barcode wäre. Aus diesem könne sich dann für die Praxis-EDV Chargennummer, Impfstoff und Abrechnungsziffer ergeben. Und der Patient könne darüber sein Impfzertifikat erhalten. „Das wäre ein echter Fortschritt, dagegen würde sich von uns niemand wehren“, so der KBV-Vize. Schwer im Magen liege den Ärzten derzeit, vielleicht alles händisch umschreiben zu müssen.
Dr. Kriedel verweist noch darauf, dass es sich beim EU-„Freiheitspass“ nur um ein temporäres Dokument handelt. Dieser soll so lange gültig sein, bis die Weltgesundheitsorganisation die Pandemie für beendet erklärt. Entscheidend sei aber auch, ob das in der EU gültige Zertifikat weltweit Anerkennung finde, also in den USA, China oder Südafrika. „Aber eines ist klar: Der gelbe Ausweis gilt. Er ist bisher der einzige weltweit anerkannte.“
Quelle: KBV-Pressekonferenz