Rechnungshof haut auf die Kauleiste

Kolumnen Autor: Erich Kögler

Was Freddie Mercury nicht stoppen konnte, ist für viele Jugendliche täglicher Horror. Was Freddie Mercury nicht stoppen konnte, ist für viele Jugendliche täglicher Horror. © Fotolia/LElik83

Beim Kieferorthopäde: Wie medizinisch Notwendig ist die Behandlung im Zweifel? – in unserer Meinungskolumne "Mit spitzer Feder".

Der Laden brummt bei den Kieferorthopäden. Immerhin ist in Deutschland die Hälfte der Kinder und Jugendlichen bei einem in Behandlung. Was dort passiert und wie notwendig die medizinische Betreuung wirklich ist, wissen weder Gesundheitsministerium noch Krankenkassen, bemängelte unlängst der Bundesrechnungshof in bissiger Manier.

Er moniert, dass wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen der Zahnspangen- und Brackets-Versorgung fehlten. Zudem habe man keinen Überblick, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen die Bevölkerung konkret versorgt werde. Bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrunde liegenden Diagnosen, seien nicht vorhanden.

„Kieferorthopäden außer Kontrolle“

Dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ entlockte diese Nachricht gleich die Schlagzeile „Kieferorthopäden außer Kontrolle“. In der Tat ist wohl auch im Sinne der Patienten zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen, zumal viele Eltern einen hohen Anteil als sogenannte „Selbstzahler“ tragen. Die Kassen übernehmen nämlich nur die Kosten für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren – und nur, wenn die Patienten ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien haben, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig beziehungsweise dringend erforderlich erscheint.

Frühere Untersuchungen ergaben, dass nur bei zehn Prozent der Kinder tatsächlich eine Behandlung angezeigt ist. Das für derartige Bewertungen zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen soll nun im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken eine Nutzenbewertung vornehmen. Der Bundesrechnungshof empfiehlt zudem, dass die kieferorthopädische Versorgungslage überprüft werden soll. Die Behandlungen und deren Ziele sowie Qualitätsindikatoren müssen gewiss überprüft und objektiv ausgewertet werden.

Neben den berechtigten medizinischen Zweifeln ist in der Diskussion aber auch ein gesellschaftlicher Aspekt nicht zu vernachlässigen. Welcher junge Mensch möchte in heutiger Zeit schon mit Zahnlücken oder schiefem Gebiss herumlaufen? Nur wenigen Prominenten ist es gelungen, dieses optische Defizit quasi zu einem Markenzeichen zu machen.

Doch was beim früh verstorbenen Queen-Sänger Freddie Mercury oder bei Schauspieler Jürgen Vogel die glanzvolle Karriere nicht stoppen konnte, ist für viele Jugendliche, die nicht gerade vor Selbstbewusstsein strotzen, der tägliche Horror beim Blick in den Spiegel. Und spätestens da kommt die gute alte Zahnspange wieder zu Ehren: Sie kann pubertäres Leid lindern und so den späteren Besuch beim Psychologen überflüssig machen.