Schmiergeld für die Vermittlung von Bestattungen angenommen?
Der Leichenschaudienst der KV besteht seit 2004. Jeder approbierte Arzt kann auf Antrag nach einer Einweisung und Schulung daran teilnehmen. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die KV nach „entsprechenden Beschwerden von Angehörigen, aber auch von offiziellen Stellen“ in einem Schreiben an die Ärzte unmissverständlich klargestellt, „dass die Bewerbung bzw. auch Vermittlung von Beerdigungsinstituten im Rahmen des Leichenschaudienstes der KV nicht akzeptiert werden kann“. Eine derartige Vorgehensweise verstoße gegen die Berufsordnung und habe eine Relevanz, die bis zum Widerruf der Approbation führen könne. Zudem könnten auch Schadenersatzforderungen von Beerdigungsinstituten drohen, die sich im Wettbewerb benachteiligt fühlten, hieß es weiter. Zu den Vorwürfen eines möglichen Fehlverhaltens gegen die drei Ärzte schweigt die KV. Es handele sich um ein schwebendes Verfahren, deshalb könne keine Stellungnahme erfolgen. Allerdings schreibt die Körperschaft in einer Pressemitteilung, dass es sich bei den drei Beschuldigten „nicht um Vertragsärzte der KV Berlin“ handele.
„Da es sich bei der Leichenschau nicht um eine vertragsärztliche Leistung, sondern um eine allgemeine Berufspflicht handelt, die der Gesetzgeber den Ärzten auferlegt hat, liegt die Zuständigkeit bei möglichem Fehlverhalten bei der Ärztekammer Berlin“, erklärt die KV.
Die Ärztekammer wiederum hat bereits im Juli ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Die erhobenen Vorwürfe gegen die Ärzte könnten bisher nicht bestätigt werden, sagt Sprecher Sascha Rudat. Dies könne sich natürlich im Laufe des Untersuchungsverfahrens noch ändern.
Schon vor 20 Jahren wurde wegen Bestechung ermittelt
Die Recherchen des Senders rbb und Aussagen von Betroffenen zeigen, dass Schmiergeldzahlungen im Berliner Bestattungsgewerbe weitverbreitet sind. Jeder kenne Ärzte, Altenheime oder Pflegestationen, die regelmäßig von Bestattern Geld erhalten. Die Gegenleistung: Berlins Leichen. Eine Zeugin habe es „Verkauf der Verstorbenen“ genannt, eine andere habe von „Menschenhandel“ gesprochen. „Im Grunde genommen ist es so, dass der Arzt bestimmte Bestatter hat, mit denen er zusammenarbeitet und von denen er Visitenkarten bei sich trägt“, erzählt eine der Zeuginnen. „Es ist sehr bekannt, dass gerade im Notarzt- und Palliativbereich unverhohlen bestochen wird“, sagte eine Bestatterin. Sie höre von vielen Notfall-, Bereitschafts- und Homecare-Ärzten, dass diese regelrecht „mit Geldumschlägen penetriert“ würden.
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt im aktuellen Fall. Es ist aber nicht das erste Mal, dass in der Hauptstadt derartige Vorwürfe laut werden. 1997 ermittelte deshalb die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen eine Seilschaft von zehn Bestattungsunternehmen, darunter auch Berliner. „Die Vorwürfe reichen von schlichter Angestelltenbestechung bis zur Bestechung von Amtsträgern“, hatte damals Staatsanwalt Job Tilmann gegenüber der ARD erklärt. Ein Mitarbeiter der Beerdigungsinstitute sei praktisch immer auf Goodwilltour unterwegs gewesen. Welche rechtlichen Konsequenzen den Ermittlungen folgten, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Die Akten sind mittlerweile vernichtet worden.
Angehörige sollen massiv bedrängt worden sein
Offenbar hat sich im Lauf der Jahre nicht viel an der Situation geändert. Ein Berliner Bestatter machte 2012 seinem Ärger Luft. Gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ kritisierte er den harten Konkurrenzkampf mit Billiganbietern: Pflegeheime, Krankenhäuser und Seniorenresidenzen seien inzwischen zur „Pilgerstätte für Totengräber“ geworden.
Im aktuellen Fall sollen die drei Ärzte Angehörige massiv unter Druck gesetzt haben. So soll ein Arzt Hinterbliebene aufgefordert haben, innerhalb weniger Minuten einen zuständigen Bestatter zu nennen. „Wir stellen hier keinen Totenschein aus, wenn Sie mir nicht sofort einen Bestatter benennen können“, soll er gesagt haben. Könnten sie keinen Bestatter nennen, könne er einen empfehlen. Ähnliches sollen weitere Zeugen in Gesprächsprotokollen geäußert haben, die dem rbb nach eigenen Angaben vorliegen.