Spahn will neue Notfallversorgung, Ärzte legen eigenes Konzept vor

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Um die Versorgung von Notfällen zu gewährleisten, muss der Patientenstrom geleitet werden. Welches Konzept setzt sich durch? Um die Versorgung von Notfällen zu gewährleisten, muss der Patientenstrom geleitet werden. Welches Konzept setzt sich durch? © upixa – stock.adobe.com

Der Gesetzgeber forciert eine Neuorganisation der Rettungsstellen. Niedergelassene und Kliniker haben eine Lösung präsentiert, die Patienten nach Dringlichkeit auf den richtigen Versorgungsweg bringt. Am Tisch fehlen allerdings die Kliniken.

Marburger Bund (MB) und KBV möchten zentrale Anlaufstellen für Akut- und Notfallpatienten an Krankenhäusern – allerdings nicht an jedem Haus, sondern je nach Versorgungsbedarf. Zu Fallzahlen, Entfernung und regionalen Besonderheiten müssen noch konkrete Vorschläge gemacht werden. Erster Anlaufpunkt in der Notaufnahme soll der „gemeinsame Tresen“ werden. Dies gilt für Patienten, die entweder selbstständig die Anlaufstelle aufsuchen oder durch einen Anruf unter 116117 oder den Rettungsdienst dorthin verwiesen werden. Fachkräfte leiten dann die Patienten je nach Bedarf weiter zur ambulanten bzw. stationären Versorgung.

Gemeinsamer Tresen als erste Anlaufstelle

Darüber hinaus sollen diejenigen Patienten, deren Versorgung nicht der Infrastruktur eines Krankenhauses bedarf, schnell und unkompliziert in die vertragsärztliche Regelversorgung weitergeleitet werden. Zur Ersteinschätzung soll am Tresen die in der Schweiz entwickelte und auf Deutschland adaptierte Software SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) kommen. Die zur Bedienung qualifizierte medizinische Fachkraft wird in ein ärztlich geleitetes Team integriert sein, wie Dr. Susanne Johna, Mitglied im MB-Bundesvorstand, erläutert. Bei Unklarheiten in der Ersteinschätzung wird ein Arzt hinzugezogen. Das Ergebnis der Erst­einschätzung werde auch niemals eine Behandlungsvorgabe implizieren, sondern es stelle nur einen Baustein in der ärztlichen Beurteilung dar.

Das KBV-MB-Konzept definiert Aufgaben und Organisationsstrukturen für die zentralen Anlaufstellen und macht Vorgaben für die vertragsärztliche Akutversorgung. So soll diese zusätzlich zur Regel-Ausstattung einer Hausarztpraxis auch EKG, Pulsoxymetrie und Labor für Akutparameter ermöglichen sowie ein Sonographiegerät vorhalten.

Die Absicht des Bundesgesundheitsministers, Integrative Notfallzentren (INZ) einzurichten, überzeugt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nicht: „Die Notfallversorgung als eigenständigen dritten Sektor zu etablieren, schafft keine Verbesserung, sondern nur neue Schnittstellen sowie zusätzlichen Koordinierungs- und Finanzierungsbedarf.“ Auch Spahn-Fraktionskollege MB-Chef Rudolf Henke kritisiert den Minister. Nötig sei „eine Rahmengesetzgebung, die auf Freiräume und Kooperation der Ärzte setzt“. Die Verpflichtung zum Betrieb von INZ wäre nicht nur ein Eingriff in die Organisationshoheit der Krankenhäuser, sondern auch eine unnötige Bürokratisierung.

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, legt das KBV-MB-Konzept allerdings zugunsten der Kliniken aus: Wenn die KBV anerkenne, dass die ambulante medizinische Notfallversorgung künftig in den Krankenhäusern stattfinden soll, gehe die Zuständigkeit auf deren Träger über. Diese würden über den Personaleinsatz im Krankenhaus und über Kooperationsmöglichkeiten mit niedergelassenen Ärzten eigenverantwortlich entscheiden.

Der Streit um die Sektorengrenzen scheint also vorprogrammiert. Laut Dr. Gassen sind zur Umsetzung des KBV-MB-Konzepts erst einmal weitere gesetzliche Regelungen vonnöten. So muss z.B. die Datenübergabe bei Weiterleitung der Patienten rechtlich gesichert werden sowie die Finanzierung.

Medical-Tribune-Bericht