Steuer im Griff dank Cannabis
Als erste Industrienation hat Kanada Cannabis vor Jahresfrist „für den Freizeitgebrauch“ legalisiert – ein riesiges Experiment, das schon jetzt aus der Bahn zu laufen scheint. Denn in den ersten Monaten der Freigabe ist die Zahl der konsumierenden Kanadier deutlich angestiegen und auch Leute jenseits der 40 probieren die Droge nun einfach mal aus. Dem Schwarzmarkt scheint die Legalisierung nicht allzu viel anzuhaben, dafür kassiert nun auch der kanadische Staat über die Steuer tüchtig mit.
Überhaupt läuft eines der wichtigsten Argumente der Cannabis-Befürworter – die Zerschlagung des Schwarzmarkts – ins Leere. Denn was tun die kleinen und großen Dealer wohl, wenn ihr Geschäft tatsächlich nicht mehr läuft? Sie werden weiterhin illegale Drogen verkaufen, nur eben andere. Und in der Zwischenzeit bleibt ihnen das Geschäft mit den Minderjährigen. Oder mit denen, die auf Hanf mit extrahohem THC-Gehalt stehen.
Mit der Freigabe von Cannabis wird der Droge eine Unbedenklichkeit bescheinigt, die dem Kraut keineswegs gegeben ist. Machen wir also nicht denselben Fehler wie beim allgegenwärtigen Alkohol, den wir als „Weinanbau- und Biernation“ zwar gerne als Kulturgut bejubeln, der uns aber auch ein veritables gesamtgesellschaftliches Suchtproblem beschert.
Bei der Diskussion sollte man auch die Interessenlage Einzelner nicht aus dem Blick lassen. So hat kürzlich auch in Frankreich ein Rat aus Wirtschaftsexperten (!) die Legalisierung von Cannabis vorgeschlagen – und gleich einen „empfohlenen Verkaufspreis“ von neun Euro pro Gramm kalkuliert. Hauptargumente für die Legalisierung: etliche Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen, Zehntausende neue Arbeitsplätze. Drogen als Wirtschaftsfaktor? Es gibt eben enorm viele Lobbyisten in der Marihuana-Industrie, die einfach nur Geschäfte mit dem Rausch machen wollen und sich nicht die Bohne um die gesundheitlichen Gefahren scheren, die vom Hanf ausgehen.
Wer hierzulande das Kiffen nicht lassen kann, der soll es halt weiterhin tun. Bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft ja von einer Strafverfolgung absehen. Und wer mag, soll – so wie in den Niederlanden praktiziert – eine Handvoll Hanfpflanzen auf der Fensterbank züchten dürfen. Aber Staatsmarihuana, um die Steuerkassen zu füllen? Das kommt für mich nicht in die Tüte.
Tobias Stolzenberg
Freier Redakteur Medizin