Kommentar Tattoos im Bundestag für einen guten Zweck

Aus der Redaktion Autor: Katrin Strobel

© MTD

Im Mai kursierte die Meldung, mehrere Bundestagsabgeordnete hätten sich in einer gemeinsamen Aktion ein Tattoo stechen lassen. Ein Kommentar.

Was könnten die Motive sein, fragte man sich. Ein Sparschwein auf Lindners Oberarm? „Atomkraft nein danke“ als Schriftzug auf Habecks Brust? Eine Hochhaus-Skyline im Geywitz‘schen Nacken? „Never give up“ auf Lauterbachs Unterarm? Die Liste mit Ideen ließe sich endlos fortführen.

Tatsächlich hatten sich die Politiker dazu bereit erklärt, sich ein Organspende-Tattoo stechen zu lassen. Initiiert hatte die Aktion der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze – und sich gleich selbst tätowieren lassen.

Die Idee für das Organspende-Tattoo stammt vom Verein „Junge Helden“. Dabei handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, deren Ziel es ist, über Organspende zu informieren und Aufmerksamkeit für das Thema zu wecken.
Das Tattoo soll den damit Geschmückten als Organspender auszeichnen. Einen Organspendeausweis oder eine anderweitige Bekundung des Spendewillens ersetzt der Hautschmuck allerdings nicht. Denn das Tattoo allein gilt nicht als rechtsgültige Form der Dokumentation der Entscheidung für die Organspende. Es könne lediglich als Willensbekundung gewertet werden, wenn keine schriftliche Erklärung vorliege, und somit bei der Entscheidungsfindung helfen, so Experten.

Ähnlich wie bei „do not resuscitate“- oder „do not intubate“-Anordnungen ist es also auch mit der Entscheidungsbekundung zur Organspende im Zweifel nicht ganz so einfach und klar, wie man es als Arzt gerne hätte. Als symbolischer Akt zur Verbesserung der Awareness für das Thema Organspende überzeugt die Tattoo-Aktion aber allemal. 

Katrin Strobel
Redakteurin Medizin