eGK: Karten-Wirrwarr bereitet im Praxisalltag Schwierigkeiten

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Anouschka Wasner

Die eGK kann in einer Praxis durchaus als gültig, in einer anderen aber als ungültig erkannt werden. Die eGK kann in einer Praxis durchaus als gültig, in einer anderen aber als ungültig erkannt werden. © iStock/ollo

Ein Patient kommt mit ungültiger eGK in Ihre Praxis und behauptet, in einer anderen Praxis wurde seine Karte als gültig erkannt – kann das sein? Ja.

Von außen lassen sie sich fast nicht unterscheiden: Die drei unterschiedlichen Versionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die zurzeit im Umlauf sind, sind nur durch den Aufdruck G1 bzw. G2 am oberen Rand der Karte zu unterscheiden. Und dass es die G1-Karte sogar in zwei Ausführungen gibt, merkt man erst beim Einlesen.

Die eGK G1 ist jedoch seit Oktober 2017 nicht mehr gültig. Und auch die eGK G1+ sollte längst ihre Gültigkeit verloren haben, wurde aber wegen Auslieferungsschwierigkeiten der aktuellen G2-Karte bis 1.1.2019 verlängert. Dabei lassen sich die Karten G1 und G1+ noch nicht mal am Aufdruck unterscheiden!

Was passiert aber beim Einlesen? Die eGK G1 wird als ungültig…

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