Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz: Union und SPD streichen Verbot der Diagnosevergütung

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Offenbar haben die Einsprüche gewirkt: Das Totalverbot wurde gestrichen. Offenbar haben die Einsprüche gewirkt: Das Totalverbot wurde gestrichen. © iStock/AndreyPopov

Vertragsärzten wird pauschal vorgeworfen, gemeinsam mit Krankenkassen für den Risikostrukturausgleich Diagnosen zu manipulieren. Das Fehlverhalten wollte der Gesetzgeber blockieren, er hat allerdings nicht an Nebenwirkungen gedacht. Jetzt bleibt alles beim Status Quo.

Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz, dessen Verabschiedung am 13. Februar auf der Tagesordnung des Bundestages stand, sollten ursprünglich jegliche monetären Kodieranreize in Verträgen zwischen Ärzten und Kassen ausgeschlossen werden.

Anlass waren Auffälligkeiten in der Diagnosekodierung – vor allem hohe Steigerungsraten bei bestimmten Morbiditätsgruppen, die einen Zuschlag im Risikostrukturausgleich auslösen. Die Unsicherheit, ob sich eine Beeinflussung der Diagnosekodierung bezahlt macht, sollte abschreckende Wirkung entfalten.

Im Vorfeld des Beschlusses im Bundestag äußerten sich jedoch Ärzte und Krankenkassen kritisch. So warnten die Allianz Deutscher Ärzteverbände und die AOK,…

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