Gelenk fixieren und Wundfäden ziehen: So rechnen Sie mit GOÄ und EBM richtig ab

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung , Privatrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Auf die Details bei der Pauschalierung achten! Auf die Details bei der Pauschalierung achten! © fotolia/Picture Factory

Wundversorgung und Verbände: EBM und GOÄ bieten dem Arzt unterschiedliche Möglichkeiten der Leistungsabrechnung.

Tape-Verbände gehören in der Sportmedizin zum Standard. Sie können aber auch bei Verletzungen oder bei degenerativen Veränderungen eingesetzt werden. Im EBM steht zur Abrechnung die Nr. 02350 (Fixierender Verband mit Einschluss mindestens eines großen Gelenks unter Verwendung unelastischer, individuell anmodellierbarer, nicht weiter verwendbarer Materialien) zur Verfügung. Zum Einsatz kommen hier z.B. Gips, Kunststoff, Tape, nicht aber Zinkleim, dem die geforderte Eigenschaft "fixierend" fehlt.

Ausschluss der Nr. 02350 neben der Pauschale 03000

Auch die Anwendung von Orthesen, die nicht anmodellierbar sind, kann nicht nach Nr. 02350 berechnet werden. Das Wiederanlegen einer Gipssc…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.