Hochzeit, Todesfall, Geburt: Wann gibt's Sonderurlaub?

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Anouschka Wasner

Sonderurlaub: Grundlagen von Freistellungen sind gesetzlich geregelt.
Sonderurlaub: Grundlagen von Freistellungen sind gesetzlich geregelt. © Fotolia/S. Engels

Der Mann ihrer Mitarbeiterin ist schwer erkrankt, die Mutter ist gestorben oder ein Arztbesuch ist nicht zu verschieben: Wann müssen Sie als Arbeitgeber Sonderurlaub gestatten?

Sonderurlaube aufgrund von Ereignissen, wie sie in jedem Leben früher oder später mal eintreten, werden meist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Die gibt es aber in den wenigsten Arztpraxen. Was gilt dann?

Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht. In § 616 Bürgerliches Gesetzbuch ist allerdings geregelt, dass der Arbeitnehmer Lohn beanspruchen kann, wenn er für eine „nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden“ verhindert ist; er kann dann sozusagen vorübergehend bezahlt von der Arbeit fernbleiben. Zu diesen nicht in seiner Person liegenden Gründen werden etwa die eigene Hochzeit gezählt, die Geburt eines…

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