Terminservice- und Versorgungsgesetz: mehr Arbeit, mehr Geld?
© fotolia/kamasigns
In seiner aktuellen Fassung sieht der TSVG-Referentenentwurf vor, dass Vertragsärzte mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten. Hausbesuchszeiten werden dabei angerechnet. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen für Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten.
Für Zusatzangebote sollen Ärzte entlohnt werden, z.B. durch eine extrabudgetäre Vergütung oder eine erhöhte Bewertung (siehe Kasten).
Zusatzhonorar für Zusatzleistung
Patienten sollen schneller an Arzttermine kommen, so die Intention des Bundesgesundheitsministeriums. Der Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sieht deshalb eine zwangsweise Erweiterung der Sprechstundenzeiten sowie eine erweiterte Terminvermittlung vor. Dabei gibt es zusätzliches Geld für Mehrarbeit ab 20 Wochenarbeitsstunden. Darüber hinaus sollen Ärzte für Zusatzleistungen vergütet werden. Genannt werden hierzu etwa die folgende Leistungen:
- Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt;
- Behandlung von Patienten, die durch Terminservicestellen vermittelt werden;
- Behandlung von neuen Patienten in der Praxis;
- Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden;
- Akut- und Notfälle während der Sprechstunden;
- Sprechende Medizin;
- Hausarztbesuche als anerkannte Praxisbesonderheit.