Kassen müssen für Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten zahlen
Vom Gesetz profitieren junge Patienten, die sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen.
© iStock/Christoph Burgstedt
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Bundestag Forderungen von Ärzten und Patienten, vor allem von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) aufgegriffen. Nach dem neuen Absatz 4 in § 27a Sozialgesetzbuch V haben Versicherte sowohl Anspruch auf die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe als auch auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen. Das betrifft Patienten, deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint.
Tausende Euro – für Patienten oft nicht aufzubringen
Professor Dr. Mathias…
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