Landessozialgericht bestätigt korrekte Kodierung von Hypoglykämien

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

In puncto DRG-Vergütung fuhren die Kassen bei der Bewertung von Hypoglykämien bislang einen restriktiven Kurs. In puncto DRG-Vergütung fuhren die Kassen bei der Bewertung von Hypoglykämien bislang einen restriktiven Kurs. © WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com

Hypoglykämien müssen als Komplikation bei der Krankenhauskodierung berücksichtigt werden – was bei Vorliegen einer weiteren Manifestation/Komplikation in eine höher bewertete Fallpauschale führt. Eine Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage dagegen auch in zweiter Instanz.

Die Entscheidungen der Baden-Württembergischen Gerichte sind für viele Krankenhäuser, die Patienten mit der Hauptdiagnose Diabetes mellitus behandeln, von besonderer Bedeutung. Schließlich war seit Beginn des DRG-Systems die Kodierung der Hypoglykämien als Manifestation/Komplikation des Dia­betes mellitus strittig.

Dipl.-Psych. Wolfgang Trosbach vom Medizincontrolling der Diabetes-Klink Bad Mergentheim und beratender BVKD-Kodierexperte in der DRG-Arbeitsgruppe der DDG berichtet von einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg. Dieses hat am 25. Juni 2019 die Berufung der Viactiv BKK gegen ein Urteil des Sozialgerichts Heilbronn abgewiesen und keine…

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