Geriatrie mit Potenzial Leistungen sind zum Teil bereits entbudgetiert

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Welche geriatrischen Leistungen abgerechnet werden können, erfahren Sie am Fallbeispiel eines 76-jährigen Patienten mit Herzinsuffizienz (Agenturfoto). Welche geriatrischen Leistungen abgerechnet werden können, erfahren Sie am Fallbeispiel eines 76-jährigen Patienten mit Herzinsuffizienz (Agenturfoto). © fizkes – stock.adobe.com

Die geriatrischen Leistungen im Hausarzt-EBM sind regional mehr oder weniger stark budgetiert. Sollte die politisch versprochene Entbudgetierung kommen, ist hier aufgrund des hohen Anteils solcher Patienten in der Praxis ein Honoraranstieg zu erwarten. Welche Leistungen sich abrechnen lassen, zeigt ein Fallbeispiel.

Das hausärztlich-geriatrische Basisassessment nach GOP 03360 ist die Eingangspforte für die Betreuung geriatrischer Patienten. Sie kann zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Bereits der einmalige Ansatz reicht aus, um die eigentliche Betreuung nach GOP 03362 (hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex) in jedem Quartal abzurechnen. 

Das Basisassessment kann jedoch nur berechnet werden, wenn der Patient 70 Jahre oder älter ist und zusätzlich entweder ein Pflegegrad und/oder mindestens eine geria­trietypische Morbidität vorliegt. Zu Letzterer gehört z.B. eine multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung samt Fallneigung und Altersschwindel, eine komplexe Beeinträchtigung kognitiver,…

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