Metamizol sicher verordnen

Dr. Barbara Kreutzkamp

Wer über Halsschmerzen oder Entzündungen der Mundschleimhäute klagt, sollte Metamizol sofort absetzen. Wer über Halsschmerzen oder Entzündungen der Mundschleimhäute klagt, sollte Metamizol sofort absetzen. © fotolia/Maksymiv Iurii

Metamizol ist ein bewährtes Mittel gegen Arthrose- und Rückenschmerzen, aber nur als zweite Wahl. Daher gilt es, Kontraindikationen für die erste Wahl festzuhalten. Oft vergessen wird die Aufklärung über das Agranulozytose-Risiko.

Häufig limitieren Risikofaktoren der Patienten, beispielsweise für gastrointestinale Nebenwirkungen, den Einsatz von nicht-steroidalen Antirheumatika, schreiben Professor Dr. Jörg Jerosch und Dr. Andreas­ Breil-Wirth vom Johanna-Etienne-Krankenhaus in Neuss. Als Alternative bietet sich deshalb vor allem bei Patienten im Alter über 60 Jahre und/oder mit kardiovaskulären, gastrointestinalen oder renalen Grunderkrankungen die Verordnung von Metamizol an. Gleiches gilt bei einer Komedikation mit Glukokortikoiden und Gerinnungshemmern.

Dabei übersehen Kollegen allerdings manchmal die regulatorischen Rahmenbedingungen für eine Metamizol-Gabe, mahnen die Neusser Kollegen. Metamizol ist bei Arthrose- und Rückenschmerzen ein Analgetikum der zweiten Wahl. Deshalb sollten bei der Verordnung tunlichst die beim Patienten vorliegenden NSAR-Kontraindikationen dokumentiert werden.

400 Agranulozytosefälle in den letzten 20 Jahren

Zweiter Stolperstein ist das Agranulozytose-Risiko. Diese schwerste Form der Granulozytopenie tritt zwar ganz vereinzelt auch unter NSAR oder Paracetamol auf, am häufigsten aber unter Metamizol. Rund 400 Meldungen über metamizolbedingte Agranulozytosen liegen in Deutschland aus den letzten 20 Jahren vor, einige davon mit tödlichem Ausgang.

Die metamizolinduzierte Agranulozytose ist vermutlich allergisch bedingt und mündet in einer Vernichtung zirkulierender Blutzellen. Der individuelle Verlauf ist nicht vorhersehbar. Er reicht von leichten Formen bis hin zu einer schweren Abwehrschwäche, bei der eventuell tödliche Infektionen oder eine Sepsis auftreten können. Die Letalität der medikamenteninduzierten Agranulozytose beträgt zwischen 2 und 6 %.

Sie dürfte aber aufgrund der verbesserten intensivmedizinischen Behandlung und erhöhter Wachsamkeit weiter rückläufig sein, schreiben Prof. Jerosch und Dr. Breil-Wirth.

Ein Kürzel in der Krankenakte genügt meist

Einen wichtigen Beitrag zur Risikominimierung leistet die therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung) der Patienten: Sollten während der Einnahme von Metamizol Fieber, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit oder Entzündungen der Mundschleimhäute auftreten, muss das Medikament sofort abgesetzt und ein Arzt aufgesucht werden.

Neben der Sicherungsaufklärung darf bei der für Metamizol als typisch eingestuften Agranulozytose auch die Risikoaufklärung nicht vergessen werden. Die Schriftform ist dabei nicht unbedingt erforderlich, betonen die beiden Orthopäden. Meist genügt es, eine praxisinterne Regelung über Form und Umfang der Aufklärung zu formulieren und dann in der Krankenakte die erfolgte Risiko- und Sicherungsaufklärung durch ein entsprechen­des Kürzel zu dokumentieren.

Quelle: Jerosch J, Breil-Wirth A. internistische praxis 2018; 59: 524-532

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Wer über Halsschmerzen oder Entzündungen der Mundschleimhäute klagt, sollte Metamizol sofort absetzen. Wer über Halsschmerzen oder Entzündungen der Mundschleimhäute klagt, sollte Metamizol sofort absetzen. © fotolia/Maksymiv Iurii