Nikotinersatz ist keine Kassenleistung
Für die Rauchentwöhnung muss man nun selbst zahlen.
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Eine heute 71-Jährige, die seit ihrem 18. Lebensjahr raucht und an einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung leidet, ist auch in letzter Instanz mit ihrer Klage auf Versorgung mit Raucherentwöhnung-Arzneimitteln erfolglos geblieben. Das Gericht hielt es für verfassungskonform, Arzneimittel zur Raucherentwöhnung kraft Gesetzes aus dem Leistungskatalog der Versicherungen auszuschließen. Das Behandlungsziel könne auch durch nicht-medikamentöse Maßnahmen erreicht werden.
Für Lungenärzte ist Tabakentwöhnung basal
Gleichzeitig erfüllt etwa die Hälfte aller Raucher die Kriterien einer Abhängigkeit und Experten fordern schon länger, dass die strukturierte Tabakentwöhnung in den…
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