Psychotherapie: GKV-Leistungen für Menschen mit Intelligenzminderung erweitert
Mehr Zeit für Psychotherapie.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Psychotherapie-Richtlinie geändert. Künftig können Menschen mit Intelligenzminderungen bis zu zehn psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen notwendig sind. Sie kann bisher als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal je Krankheitsfall (insg. bis zu 150 Minuten) erbracht werden; bei Kindern und Jugendlichen als Einzelbehandlung in Einheiten von mindestens 25 Minuten maximal zehnmal je Krankheitsfall (insg.…
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