Schnelltests auf HIV bald auch ohne ärztliche Aufsicht

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Das Masernschutzgesetz vereinfacht Schnelltests auf HIV. Das Masernschutzgesetz vereinfacht Schnelltests auf HIV. © Africa Studio – stock.adobe.com

Schnelltests auf HIV, Hepatitis C und Syphilis können in Beratungsstellen künftig auch ohne ärztliche Aufsicht erfolgen. So sieht es das im Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz vor.

Die Deutsche Aidshilfe begrüßt die Neuregelung: „Diese Erleichterung von HIV-Tests ist ein sehr wichtiger Schritt, um frühe HIV-Diagnosen zu fördern und damit Aidserkrankungen zu verhindern.“ Wenn nun Schnelltests nicht mehr nur von Ärzten, die für Aidshilfen, Checkpoints, Drogenhilfeeinrichtungen und Präventionsprojekte oft nur schwer zu gewinnen sind, sondern auch von anderen Experten durchgeführt werden dürfen, könnten neue Angebote geschaffen werden.

Personen mit hohem Infektionsrisiko, z.B. Drogenabhängige, würden noch nicht ausreichend erreicht. Fällt der Test positiv aus, ist das Ergebnis mit einem weiteren Verfahren zu überprüfen. Dafür ist dann eine Blutentnahme durch einen Arzt…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.