Todsichere Leichenschau
Das kennt man aus den Fernsehkrimis: Der Rechtsmediziner weiß am besten über Todesumstände Bescheid.
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Das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz besagt, dass vor jeder Bestattung eine Leichenschau durchgeführt werden muss und jede(r) niedergelassene Ärztin/Arzt verpflichtet ist, diese auf Verlangen durchzuführen. Tatsächlich aber ist es in der Mainmetropole Frankfurt gar nicht so leicht, während der Praxisöffnungszeiten Ärzte für die Leichenschau zu finden (außerhalb dieser Zeiten übernimmt das der KV-Bereitschaftsdienst).
„Es ist die beste Lösung, wenn wir als Ärzteschaft das regeln“
Im April 2017 hatte die KV Hessen per Rundschreiben und auf Bitte von Gesundheitsamt und Kriminalpolizei Hausärzte gesucht, die bereit sind, tagsüber routinemäßig Leichenschauen bei Verstorbenen, deren…
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