Was es bei der Leichenschau medizinisch zu beachten gilt

Autor: Maria Fett

Die Leichenschau gehört nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben eines Arztes. Die Leichenschau gehört nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben eines Arztes. © iStock.com/fstop123

Tot oder nur scheintot? Die Leichenschau gehört sicher nicht zu den Pflichten, die ein Arzt mit Freude übernimmt. Dennoch wird er um den Job nicht herumkommen. Gut, wenn er dann weiß, was wie zu tun ist.

Man könnte fast neidisch werden, wenn man sieht, wie Pathologen und Gerichtsmediziner eine Obduktion durchführen: In komfortabler und rückenschonender Höhe liegt der Tote entkleidet und gesäubert auf dem Obduktionstisch, alle Instrumente sind griffbereit, die Dienstzeit ist geregelt und gearbeitet wird für gewöhnlich ohne Publikum. Doch das ist kaum mit den Bedingungen zu vergleichen, die Allgemeinmediziner vorfinden, wenn sie überraschend zur Leichenschau gerufen werden.

Meldepflicht bei Masern, Röteln und CO-Vergiftung

Doch vor dieser Aufgabe könne sich der Hausarzt nun einmal nicht drücken, stellte Dr. Sieglinde Ahne fest. Und so fasste die Pathologin vom Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Freiburg zusammen, worauf es bei der Leichenschau ankommt. Dr. Thomas Ahne, Notfallmediziner der Inneren Medizin III am selben Klinikum, bereicherte den Vortrag seiner Ehefrau mit wertvollen Tipps für die Praxis.

Auf der Aufgabenliste des zur Leichenschau gerufenen Hausarztes stehen:

  • Feststellung des Todes
  • Feststellung der Todesursache
  • Feststellung der Todesart
  • Feststellung der Todeszeit
  • übertragbare Krankheiten erkennen und melden

Findet man Hinweise auf eine unnatürliche oder unbekannte Todesart, wird abgebrochen und die Polizei verständigt. Meldepflicht besteht zudem bei unbekannten Toten, dem Verdacht auf Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln und Windpocken. Auch dann, wenn höherwertige Rechtsgüter in Gefahr oder das Leben und die Gesundheit von Menschen bedroht sind, muss der Vorfall gemeldet werden, etwa bei einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung.

Feststellung des Todes

Per Gesetz darf man die Todesfeststellung nicht den Pflegern oder Sanitätern überlassen, sondern man muss selber ran. Steht man vor dem Toten, gilt es zuerst nach sicheren Todeszeichen zu suchen. Eines reicht, um den Tod zweifelsfrei zu dokumentieren.

Totenflecken treten etwa 20–30 Minuten nach Kreislaufstillstand auf und lassen sich bis sechs Stunden komplett und bis zwölf Stunden teilweise verlagern. Zeigten sich die lividen Verfärbungen beispielsweise zunächst am Bauch, findet man sie später am Rücken, wenn der Körper innerhalb dieser Zeit gedreht wurde. Die Leichenstarre setzt drei bis vier Stunden post mortem ein, beginnt meist am Unterkiefer und steigt abwärts.

Genaue Zeitbestimmung ohne Zeugen praktisch unmöglich

Sie kann aber genauso gut an den Füßen einsetzen und nach oben wandern. Zu den weiteren sicheren Todeszeichen zählen Fäulnis, die meist im Bereich des Appendix beginnt, sowie nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen, etwa eine Dekapitation. Vorsicht ist bei Ursachen des AEIOU-Komplexes geboten, die einen Scheintod bedingen können.

Fünf Vokale führen zum Scheintod
AAlkohol, Anämie, Anoxämie
EElektrizität und Blitzschlag
IInjury (Schädel-Hirn-Trauma)
OOpioide und andere Betäubungsmittel
UUrämie, Unterkühlung

Todeszeitpunkt

Im ARD-Tatort wird der Zeitpunkt des Todes scheinbar mühelos festgesetzt. In der Realität funktioniert das nicht so einfach. Exakt benennen kann man die Todeszeit nur dann, wenn man selbst oder verlässliche Zeugen anwesend waren, zum Beispiel der Pflegedienst. Die so klar definierten Todeszeichen lassen sich erschreckend einfach verfälschen und machen eine genaue Zeitbestimmung praktisch unmöglich. Sogar Fachleute haben dann große Schwierigkeiten, so Dr. Sieglinde Ahne.

Hat der Tote blutverdünnende Medikamente eingenommen, sind beispielsweise Leichenflecken länger als zwölf Stunden verlagerbar. Körpertemperatur und Totenstarre werden maßgeblich durch die Umgebungstemperatur beeinflusst. Wurde etwa das Fenster nach dem Exitus geöffnet, kühlt der Körper nicht wie in den Tabellen aufgeführt um 0,5–1,5 °C pro Stunde ab, sondern bedeutend schneller.

Rechte & Pflichten

Wie immer und überall im (Berufs-)Leben hat ein Arzt Rechte und Pflichten, an die er sich bei einer Leichenschau halten muss bzw. auf die er sich berufen darf. Was der eine oder andere nicht weiß: Man hat das Recht auf Zugang zur Wohnung, in der der Tote liegt. Zudem darf man die Begutachtung störungsfrei durchführen, ohne dass Dritte anwesend sind.

Falls nötig, können Informationen von behandelnden Kollegen eingeholt werden. „Auch wenn das in Zeiten des Datenschutzes nicht immer einfach ist“, wie Dr. Thomas Ahne einräumte.

Befunde beschreiben, aber nicht deuten

Auf der anderen Seite ist man dazu verpflichtet, die Untersuchung am entkleideten Leichnam durchzu­führen, entsprechende Instrumente zu verwenden, für ausreichend Licht zu sorgen und alles genau zu dokumentieren. „Und bitte nicht die Körperrückseite vergessen! Nicht nur wegen des sprichwörtlichen Messers.“ Keine allzu großen Sorgen müsse man sich machen, wenn man den Tod während eines Hausbesuchs erst bemerkt, nachdem man den „Tatort“ schon verändert hat. Man sollte jedoch alles schriftlich festhalten – für den Fall, dass es sich um einen unnatürlichen Tod handelt, betonte die Pathologin.

Aus eigener Erfahrung gab Dr. Thomas­ Ahne abschließend noch ein paar Tipps für die Praxis:

  • standhaft gegenüber unkooperativen Angehörigen und Kollegen bleiben
  • im Gespräch mit ihnen argumentieren und nicht lamentieren
  • sich selbst treu bleiben
  • Befunde beschreiben und nicht deuten
  • beim Ausfüllen der Formulare einen Kugelschreiber benutzen – und gut aufdrücken!

„Wer vor der nächsten Leichenschau üben will, der setze sich am Sonntagabend mit einem Glas Rotwein aufs Sofa und fülle den Dokumentensatz beim ARD-Tatort aus.“

Quelle: 54. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg