Neupatientenregelung Wie Fachärzt:innen vom neuen „alternativen Hausarztmodell“ profitieren
Neu ist: Zuschläge sind im Arztgruppenfall nur einmal berechnungsfähig.
© Pcess609 – stock.adobe.com
Seit dem 7. November 2022 ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft. Aus vertragsärztlicher Sicht ist die Änderung der Neupatientenregelung von besonderer Bedeutung. Und diese lautet: Die bisherige extrabudgetäre Vergütung bleibt erhalten und ist lediglich von einer Überweisung durch Hausärzt:innen abhängig geworden. Auch den Zuschlag für Neupatient:innen gibt es weiterhin – allerdings in Abhängigkeit von der „Geschwindigkeit“ der Terminvergabe.
Weil man sich im Bewertungsausschuss auf keine Regelung zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages für eine Folgeregelung zur früheren „Neupatientenregelung“ einigen konnte, mussten die notwendigen Anpassungen im EBM durch den Erweiterten…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.