Wie sich weiterbildende Ärzte vor Ausbeutungsvorwürfen schützen können

Interview Autor: Michael Reischmann

Die KV muss die Beweise liefern, bravo! Rechts: Rainer Kuhlen, Rechtsanwalt für Medizinrecht Vellmar.
Die KV muss die Beweise liefern, bravo! Rechts: Rainer Kuhlen, Rechtsanwalt für Medizinrecht Vellmar. © privat, fotolia/Fontanis

Was ist von dem Urteil des Berliner Sozialgerichts, dem noch weitere Instanzen folgen können, zu halten? Der Rechtsanwalt und Facharzt für Medizinrecht Rainer Kuhlen aus Vellmar gibt eine Einschätzung.

Was sollte ein Praxisinhaber tun, um sich nicht dem Vorwurf der Vergrößerung der Kassenpraxis mithilfe eines Arztes in Weiterbildung (AiW) bzw. eines übergroßen Praxisumfangs – und damit dem Risiko einer Honorarkürzung – auszusetzen?
Kuhlen: Um einem solchen Vorwurf zu entgehen, sollte der weiterbildende Arzt dokumentieren, welche Leistungen der Weiterbildungsassistent tatsächlich erbracht hat und in welchem Umfang dieser von ihm angeleitet und überwacht wurde. Weiterhin sollte er vor der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung überprüfen, wie groß sein Praxisumfang ist, und abschätzen, in welchem Ausmaß er durch den Assistenten seine Fallzahlen oder sein abgerechnetes Punktzahlvolumen…

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