Viele Konsultationen samstags – sind eine Sprechstunde
Eine überdurchschnittlich häufige Abrechnung der Ziffer 01100 für die unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten kann zur Kürzung oder Streichung von Leistungen führen. Denn folgt man der Argumentation des Landessozialgerichts Hessen (Beschluss vom 13. Juni 2016, Az.: L 4 KA 27/14), so ist es einem Arzt zuzumuten, auf seine Patienten einzuwirken, um eine Häufung solcher Inanspruchnahmen zu vermeiden. Das würden die weit niedriger liegenden Abrechnungswerte der Vergleichsgruppe belegen. Vollständig zu vergüten seien aber nur Leistungen, die der Arzt entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot erbringt.
Praxen, in denen eine solche Inanspruchnahme besonders häufig vorkommt und die hierauf keinen Einfluss nehmen können, können erwägen, Konsultationen bis 14 Uhr regelhaft stattfinden zu lassen und Rückgriff auf Ziffer 01102 zu nehmen. Diese Ziffer ist zwar niedriger vergütet – die Streichung von Leistungen kann jedoch größere Einbußen mit sich bringen.