MVZ-Zunahme Inhaberbezogene Praxen auf dem Rückzug

Niederlassung und Kooperation Autor: Cornelia Kolbeck

Für Vertragsärzte ist die MVZ-Gründung nur bedingt lukrativ. Eine Chance für Investoren. Für Vertragsärzte ist die MVZ-Gründung nur bedingt lukrativ. Eine Chance für Investoren. © ASDF – stock.adobe.com

Einst war die ambulante Versorgung vor allem durch Einzelpraxen geprägt. Inzwischen gibt es große Praxen, Kooperationsstrukturen und seit 2004 auch Medizinische Versorgungszentren. Die Strukturen ändern sich und Vertragsärzte fürchten um ihre Existenz im Solidarsystem.

Das System der inhaberbezogenen Praxen ist flexibel und extrem leistungsstark, betonte Caroline Roos, stellvertretende Vorstandsvorsitzen­de der KV Hamburg (KVH), auf dem 3. Hamburger Versorgungsforschungstag. Doch es befinde sich auf dem Rückzug. Ob aus Versehen, gewollt oder als historische Notwendigkeit, Gesellschaft und Politik müssten sich im Klaren darüber sein, welche Auswirkungen das für die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit sich bringe. Und man müsse auch darüber sprechen, ob das Vordringen investorengeführter Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu Veränderungen in der Selbstverwaltung führe. „Gibt es sie dann noch?“ Die Anteile der Selbstständigen in den Gremien würden vielleicht immer kleiner.

Politik reagiert nicht deutlich genug auf die Entwicklung

Roos spricht von zwiespältigen Reaktionen hinsichtlich des Einstiegs von Investoren in die Versorgung. Sie sieht nicht, dass die Politik für die Niedergelassenen konsequent Partei ergreift. „Politikerinnen und Politikern war klar, dass die Kommerzialisierung der Versorgung auch negative Auswirkungen hat.“ 2012 sei zwar der Kreis der MVZ-Gesellschafter auf Vertragsärzte, Krankenhäuser und bestimmte gemeinnützige Trägerorganisation eingeschränkt worden. Es gebe aber Schlupflöcher, um Geld aus dem Solidarsystem abzuziehen bzw. die Gewinnmaximierung zu nutzen. Und es gebe bei MVZ einen deutlichen Trend, weitere Arztsitze an sich zu ziehen.

Prof. Dr. Marcus Siebolds, Katholische Hochschule NRW, Fachbereich Gesundheitswesen, zeigte sich skeptisch, ob es mit den Statuten einer Körperschaft vereinbar ist, Geld an private Versorger zu verteilen. Rechtlich sei das nicht geklärt. Die Mutlosigkeit, das zu klären, irritiere ihn. „Es muss irgendwann eine Grenze geben, was die Gemeinwesenbindung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Erosion verträgt. Also entweder will der Staat eine Körperschaft oder er will sie nicht.“ Prof. Siebolds spricht von einer Doppelarchitektur der KV und Grundwidersprüchen im SGB V.

Rund 3.500 MVZ gibt es inzwischen. Das MVZ-Panel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) verdeutlicht Motive und andere Hintergründe. Es gehe den Inhabern vor allem um Rentabilität und Wirtschaftlichkeit, so Markus Leibner, Zi-Fachbereichsleiter Ökonomie. Im Fokus stünden deshalb eher zentrale Orte, weniger strukturschwache Gebiete.

Das MVZ-Panel zeigt für Hamburg, die Sicherung der ambulanten Versorgung nimmt den größten Stellenwert ein, noch vor Qualitätssteigerung und höherer Rentabilität.

Schon seit 2015 wird ein starker Zuwachs an MVZ verzeichnet. Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und Mitglied des Sachver­ständigenrates (SVR) Gesundheit, erklärt, dass Medizinische Versorgungszentren gegenüber Berufsausübungsgemeinschaften auch entscheidende Vorzüge hätten:
  • die Vielfalt der Rechtsformen und der Trägerschaft,
  • die Möglichkeit, angestellte Ärzte in gewünschter Zahl zu beschäftigen,
  • die Option, die Ausschreibung und damit den Aufkauf von Arztsitzen zu vermeiden.
Andererseits seien angestellte Ärzte tendenziell hinsichtlich der Fallzahl weniger produktiv als Vertragsärzte. Komplexere Fälle benötigten auch mehr Investitionen, MVZ müssten somit zusätzliche Kosten kompensieren. Für Vertragsärzte sei die Gründung eines MVZ nur bei Anpassung der Vergütung lukrativ, das unternehmerische Risiko müsse kompensiert werden. Hier aber hapert es, es werde noch zu stark in Sektorengrenzen gedacht. MVZ sind deshalb vor allem in Krankenhaushand. Krankenhäuser schauten nicht unbedingt auf Rendite, so Prof. Schreyögg. Sie hätten daneben auch andere Motive wie die Einweiserbindung oder die Sicherung des Standorts. Selbst bei einem medialen Überschuss von nur 3.100 Euro (gegenüber einem vertragsärztlichen MVZ-Überschuss von im Schnitt 128.600 Euro) ist das MVZ somit für eine Klinik durchaus noch nützlich. Der SVR-Sachverständige ist überzeugt, dass sich neben den bisherigen Zentren – MVZ mit gemischten Fachgebieten, Spezialisten-MVZ und Krankenhaus-MVZ – weitere Typen an Versorgungszentren entwickeln werden. Ambulante und stationäre Strukturen würden dabei verschwimmen. Schreyögg sieht beispielhaft ambulante OP-Zentren, kommunale Gesundheitszentren und Anlaufstellen für Primär- und Langzeitversorgung kommen. Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender der KVH, ist überzeugt, dass man die MVZ einst zur Schwächung der KVen ins System gebracht hat. Franz Knieps – damals Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium – habe genau gewusst, was er da mache. Es sei auch politische Strategie der damaligen Minis­terin Ulla Schmidt gewesen, „Dinge hintenrum zu machen“. Jetzt sei das aber die Realität. „Wir müssen mit den MVZ leben.“ Das Problem sei, dass man es hier mit systemtheoretischen Fragen zu tun habe. Lasse man alles laufen, werde der Konflikt das ambulante Gesundheitssystem von innen her auffressen. Seine politische Forderung deshalb: „Wir brauchen ein Moratorium, wir müssen mal Stopp sagen.“ Parallel zum laufenden Prozess sei zu überdenken, „wie wir diesen Prozess gestalten wollen und wo wir hin wollen“, zu einem System mit KV oder ohne. Aber: „Was weg ist, das kriegen wir nicht mehr zurück.“ Es müsse auch darüber nachgedacht werden, ob niedergelassene Ärzte im System nicht privilegiert werden sollten gegenüber MVZ. Plassmann hofft, dass die Forderungen bei den nächsten Koalitionsverhandlungen Gehör finden werden.

Quelle: 3. Versorgungsforschungstag – KV Hamburg

Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender KV Hamburg Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender KV Hamburg © zVg