Ärztin unterhaltspflichtig: Kontraindikation Uterus duplex vor Einlage der Hormonspirale übersehen

Autor: Dr. Barbara Kreutzkamp

Einen Uterus duplex kann man nur in der Sono-Frontalansicht erkennen. Einen Uterus duplex kann man nur in der Sono-Frontalansicht erkennen. © wikimedia/Mme Mim

Ungewollt schwanger trotz eigentlich sicherer Verhütungsmaßnahme: Das kann passieren, wenn die Gynäkologin beim Ultraschall und in der Anamnese schludert.

Wird eine Patientin trotz intrauteriner Verhütung schwanger, weil die Gynäkologin bei der Behandlung eine wichtige Kontraindikation übersehen hat, haftet die Ärztin für die wirtschaftlichen Belastungen, die mit dem Kind verbunden sind. Darauf weist die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern hin. Im aktuellen Fall hatte sich eine 41-Jährige nach der Geburt ihres zweiten Kindes von ihrer Gynäkologin eine Hormonspirale einsetzen lassen.

Entlassungsbrief mit Hinweis Doppelanlage lag ihr vor

Trotz intrauteriner Verhütung wurde die Patientin erneut schwanger. Im Entlassungsbrief nach der Geburt stand dann der Hinweis: Uterus duplex mit Hormonspirale im…

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