Coronabonus selbst kassiert Auszahlungen für Pflegekräfte kamen wohl nicht immer an

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Cornelia Kolbeck

Mehr als 204.00 Pflegefachkräfte sollen einen Conorabonus für 2021 erhalten, ebenso über 25.000 Intensivpflegefachkräfte. (Agenturfoto) Mehr als 204.00 Pflegefachkräfte sollen einen Conorabonus für 2021 erhalten, ebenso über 25.000 Intensivpflegefachkräfte. (Agenturfoto) © Seventyfour – stock.adobe.com

Der Coronabonus sollte für die Pflegenden Dank und Anerkennung für die Arbeit unter Pandemiebedingungen sein. Doch die Auszahlung für 2020 verlief offenbar nicht immer korrekt. Folgt jetzt eine Wiederholung?

Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Arbeitgeber die Wertschätzung für Pflegekräfte torpedieren, indem sie keinen Antrag auf Zahlung eines Pflegebonus für ihre Beschäftigten stellen oder gar das Geld zu Unrecht selbst einstreichen, findet Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. In einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) an den Haushaltsausschuss des Bundestages sind diese Vorwürfe präzisiert. 

Der Minister verweist darauf, dass man bei der Prämienzahlung bewusst auf Anträge seitens der Arbeitgeber gesetzt hat, „um den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und die Verwaltung möglichst gering zu halten und eine wirtschaftliche Verwendung von Beitragsgeldern durch die Pflegekassen zu gewährleisten“. So seien von den Pflegekassen nicht rund 1,2 Mio. Anträge von Beschäftigten zu prüfen, sondern 30.000 Arbeitgeber-Anträge.

Der Gesetzgeber müsse davon ausgehen, dass sich die Arbeitgeber rechtskonform verhielten, heißt es in der Stellungnahme des Ministers. Dies schließe nicht aus, dass es in Einzelfällen zu Missbrauch kommen könne, der strafrechtlich geahndet werde: „In den Antragsformularen wurde sehr deutlich gemacht, dass die Vorauszahlung nur für die Beschäftigten (und nicht die Geschäftsführung) beantragt werden konnte.“ 

Firmeninhaber beantragten den Bonus auch für sich selbst

Journalisten von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR wurde der vertrauliche Bericht aus dem Bundestag durchgestochen, Inhalte wurden öffentlich gemacht. Danach haben viele der 1,2 Millionen Pflegekräfte die 1.500 Euro Bonus 2020 nicht bekommen. Zahlreiche Pflegeeinrichtungen haben laut Report „keine Auszahlung der Bundesmittel“ beantragt. Es gab aber auch  Firmeninhaber, die die staatliche Prämie nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern „zu Unrecht“ auch für sich selbst geltend gemacht haben. 

Schon 2021 hatte die Gewerkschaft ver.di auf Probleme bei den Boni hingewiesen. Arbeitgeber würden Beschäftigten in Pflegebetrieben die gesetzlich zustehende Prämie von bis zu 1.500 Euro vorenthalten, klagte Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand. Das betreffe vor allem Arbeitgeber in der ambulanten Altenpflege. Sie verweist auf eine Studie der Steuerberatung ETL Advision zum Lohnvergleich in der Pflegebranche. Danach hatten mehr als 40 % der Beschäftigten in 1.000 untersuchten ambulanten und teilstationären Pflegebetrieben die zustehende steuerfreie Coronaprämie bis Dezember 2020 nicht erhalten.

In diesem Jahr wird der Pflegebonus zum zweiten Mal gezahlt. Mittel bekommen 837 Krankenhäuser, die 2021 besonders viele mit SARS-CoV-2 infizierte sowie beatmete Patienten behandelt haben. Sie sollen den Bonus an jene Pflegefach- und Intensivpflegefachkräfte weitergeben, die 2021 für mindestens 185 Tage in der Klinik beschäftigt waren. Außerdem sollen alle Beschäftigten in der Alten- bzw. Langzeitpflege einen Bonus erhalten, die zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren.

Der Bundesrechnungshof befürchtet, „dass sich die Anfälligkeit des bisherigen Verfahrens für Fehler und Missbrauch“ fortsetzt, wenn die Zahlungen wieder nach demselben Muster erfolgen. Prof. Lauterbach bedauert, dass der BRH-Bericht erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Pflegebonus-Gesetz vorgelegen hat. Die Kritik am Nachweisverfahren gehe aber ins Leere, „da der Gesetzgeber in § 150a Absatz 7 neu SGB XI die Pflegeeinrichtungen und die Arbeitgeber verpflichtet hat, den Pflegekassen bis spätestens 15. Februar 2023 die tatsächliche Auszahlungssumme der Corona-Pflegeboni sowie die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger anzuzeigen“. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt das Nähere zur Prüfung, Rückforderung und Aufrechnung fest.

„Wir rechnen damit, dass mehr als 204.000 Pflegefachkräfte einen Bonus erhalten und mehr als 25.000 Intensivpflegefachkräfte“, so das Ministerium. Rund eine Mrd. Euro steht dafür aus Bundesmitteln zur Verfügung.

Medical-Tribune-Bericht