TI-Pauschale korrigiert BMG ändert Regelungen auf Drängen der KBV
Die Pauschale gilt bereits seit Juli und ist von der Praxisgröße abhängig. Beispielsweise erhält eine Praxis mit zwei Ärzten, deren Konnektor noch nicht oder bereits vor 2021 getauscht wurde, monatlich 237,78 Euro. Bei mehr als drei Ärzten steigt der Betrag auf 282,78 Euro, bei über sechs Ärzten auf 323,90 Euro.
Wurde der Konnektor bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, gibt es weniger Geld. Über die exakten Modalitäten informiert die KBV.
Um die Pauschale zu erhalten, müssen folgende TI-Anwendungen vorhanden sein. Fehlt eine davon, erhält die Praxis nur den halben Betrag, fehlen zwei oder mehr, entfällt die Pauschale ganz:
- Notfalldatenmanagement/elektronischer Medikationsplan
- elektronische Patientenakte
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- elektronischer Arztbrief
- ab 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen
Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, man habe sich bei der Gesamtsumme der TI-Pauschale an bisherigen Finanzierungsvereinbarungen orientiert. Im Regelfall würden einer Praxis daher alle Kosten erstattet. Die KBV kündigte an, dies kritisch prüfen zu wollen. In der Vergangenheit hätten Praxen stets zugezahlt, betont sie. Verärgert ist man auch über die hohen Kürzungen bei fehlenden Anwendungen. Dies seien „Sanktionen durch die Hintertür“.