Coronavirus schwächt PKV-Einnahmen

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Michael Reischmann

Die Quersubventionierung durch die PKV könnte 2020 schmaler ausfallen. Die Quersubventionierung durch die PKV könnte 2020 schmaler ausfallen. © iStock/jmsilva

Die Umsätze aus der Behandlung von Privatpatienten sind bei allen niedergelassenen Ärzten stark rückläufig. Das zeigt eine erste Auswertung des PVS-Verbandes.

Corona-Pandemie und Kontakteinschränkungen halten auch Privatversicherte von Praxisbesuchen ab. Reguläre Behandlungen wurden verschoben oder abgesagt. Der Verband der Privaten Verrechnungsstellen (PVS) stellt bei den Niedergelassenen Umsatzrückgänge von 35 und 70 % in der letzten Märzwoche verglichen mit dem Vorjahreszeitraum fest.

Demnach sind die Honorare von Allgemeinärzten, die ihr Rechnungswesen mithilfe der PVS betreiben, um durchschnittlich 35 % geringer ausgefallen. Bei Orthopäden sollen die Einbußen etwa 50 % betragen, bei HNO-Ärzten 60 % und bei Augenärzten noch mehr. In einigen Praxen, so der PVS-Verband, seien die Erlöse sogar unter 10 % der Honorarumsätze des Vergleichszeitraums abgerutscht.

Damit wackelt in mancher Praxis ein wichtiges Standbein. Gemäß Praxis-Panel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) betrug 2017 der durchschnittliche Umsatz einer allgemeinärztlich/hausärztlich internistischen Praxis (je Praxisinhaber) 339 164 Euro. 85 % davon stammten aus GKV-, 12 % aus Privateinnahmen.

Keine Basis für Hilfsfonds von PKV und Beihilfe

Bei Augenärzten und Dermatologen machen die Privaterlöse rund ein Drittel des Umsatzes aus, bei Gynäkologen, HNO-Ärzten und Orthopäden etwa ein Viertel. Würde z.B. einem Orthopäden ein Jahr lang die Hälfte seiner Privateinnahmen wegfallen, wären das im Schnitt 57 000 Euro; bei unterstellt konstanten Aufwendungen von 222 500 Euro (gemäß Zi-Panel) bliebe ihm nur ein Jahresüberschuss von gut 140 000 Euro.

Um die coronabedingten Einbußen zu mildern, fordert der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands von den privaten Krankenversicherern und Trägern der Beihilfe die Schaffung eines von ihnen gespeisten Fonds, der mit den Stützungsmaßnahmen der KfW kombiniert werden könnte. „Es wäre fatal, wenn die bisher stets geführten Argumente der Quersubventionierung durch die PKV sich als Schönwetterargumente zeigten“, meint Verbands-Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann.

Allerdings: Wie soll so ein Fonds zustande kommen? Die Unternehmen können nicht von den vertragsgemäß eingenommenen Beiträgen Geld abzweigen, um es irgendwie an Ärzte zu verteilen. Dafür fehlt jede rechtliche Grundlage. Klagen der Versicherten wären absehbar.

Der PKV-Verband kommentiert die Fondsidee nicht. Man sei mit der Bundesärztekammer im Gespräch, „um rasch und zielgenau Lösungen für die besonderen Herausforderungen in der Coronakrise zu finden“, heißt es. Genaueres ist nicht zu erfahren. Mit den Zahnärzten hat die PKV immerhin schnell eine Einigung gefunden. Die Dentisten erhalten bis Ende Juli für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro für ihre Schutzkleidung.

Hoffnung auf Bezahlung des begründet höheren Aufwands

Nach Angaben des Privatärztlichen Bundesverbandes gibt es in Deutschland etwa 12 000 privatärztlich tätige Mediziner. Der Verband moniert z.B., dass die längeren Telefonate mit den Versicherten, die abstandsbedingt ebenso notwendig wurden wie Telemedizin und Videosprechstunden, in der GOÄ nicht abgebildet seien. Der Verband formuliert die Erwartung, dass PKV und Beihilfestellen „hier den besonderen Aufwand und die besondere Situation honorieren, wenn dies entsprechend begründet wird“. (GOÄ-Abrechnungshinweise zu Corona-Test und Videosprechstunde gibt übrigens z.B. die PVS-Akademie.)

Somit zeigt sich derzeit die oft von Ärzten gescholtene GKV als sicherer Hafen – sofern die Schutzschirmzusagen der Regierung im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sowie die Maßnahmen der KVen wie angekündigt eingehalten werden.

„Pandemiebedingte Umsatzeinbrüche? Wir sichern 90 % des GKV-Kollektiv-Honorars (Details in Verhandlung) im Vorjahresquartal und sorgen dafür, dass die coronabedingt niedrige Fallzahl beim Regelleistungsvolumen nicht Basis für die Zukunft wird (ohne Antrag von Amts wegen!)“, schreibt z.B. die KV Baden-Württemberg auf ihrer Homepage. Auch für die HzV im Südwesten stellt der Hausärzteverband mit der AOK zu vereinbarende „Härtefallregelungen, äquivalent zur gesetzlich getroffenen Existenzsicherung“ in Aussicht.

Medical-Tribuen-Bericht