Corona-Krise: Finanzamt ermöglicht Stundungen
Arztpraxen bekommen momentan die Nachzahlung der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer gestundet. Zinszahlungen fallen für diese Stundungen keine an. Allerdings muss die Steuerschuld in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden, wie die Steuerberater von Ecovis in Rostock betonen. In der Regel gibt es hierfür drei Monate Zeit und es lassen sich auch Ratenzahlungen mit dem Finanzamt vereinbaren.
Bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen verhält es sich noch einmal anders. Diese berechnet das Finanzamt auf der Basis des Vorjahresgewinns. Schätzen Praxen ihren Gewinn aktuell niedriger ein, können sie ihre Vorauszahlungen rückwirkend zum 10. März senken lassen. Sie bekommen dann Geld aus ihren eigenen Vorauszahlungen zurück. Mit der Steuererklärung erfolgt allerdings eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen.
Auch beim Thema Löhne gibt es Erleichterungen: Aktuell lassen sich auf Antrag die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge „stunden“. Man spricht in diesem Zusammenhang dann von einem Vollstreckungsaufschub.
Quelle: Ecovis