Klimawandel Berlin legt Hitzeschutzpläne für Gesundheitswesen vor

Praxismanagement , Patientenmanagement Autor: Cornelia Kolbeck

Hinsichtlich der Hitzeschutzplänen geht Berlin mal mit gutem Beispiel voran. Hinsichtlich der Hitzeschutzplänen geht Berlin mal mit gutem Beispiel voran. © microwesen – stock.adobe.com

Ein neues Aktionsbündnis in Berlin hat Hitzeschutzpläne für das Gesundheitswesen erarbeitet. Sie beschreiben im Detail, was Praxen, Kliniken und Pflegekräfte bei hohen Temperaturen tun sollten.

Das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin hat sich formiert, um Bürger der Hauptstadt besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitzeperioden zu schützen. Initiiert wurde das Ganze von der Ärztekammer Berlin, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) sowie der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Es ist das erste Hitzeschutzbündnis in Deutschland.

Man müsse sich der Klimakrise anpassen, „damit Städte lebenswerte Orte für alle bleiben“, erklärt Senatorin Ulrike Gote. Wie Kammerpräsident PD Dr. Peter Bobbert berichtete, gab es zwischen 2018 und 2020 in Berlin und Brandenburg rund 1.400 Hitzetote. Es werde unterschätzt, wie viele Menschen in Folge der Klimakrise versterben, so Bobbert: „Wir müssen als Gesellschaft die vulnerablen Gruppen vor dieser Gefahr schützen.“

Ein Ziel des Bündnisses ist, gemeinsam entwickelte Hitzeschutzpläne schnell bekannt zu machen und umzusetzen. Es gibt Musterpläne für Krankenhäuser, für die Bezirksämter, für Pflegedienste und für ambulante Praxen. Unterteilt wird dabei jeweils in Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Sommer, Maßnahmen während der Sommermonate, langfristige Maßnahmen sowie Maßnahmen bei Warnstufe 1 und 2. Partnerorganisationen unterstützen bei der Umsetzung der Maßnahmen vor Ort, darunter die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, die Berliner Krankenhausgesellschaft, die Universitätsmedizin Charité, der kommunale Klinikkonzern Vivantes, die Berliner Feuerwehr und die Arbeiterwohlfahrt.

Warnstufe 1 empfiehlt Niedergelassenen bspw.:

  • Senkung der Raumtemperatur und Belüftung anpassen
  • Sprechstunden für gefährdete Patienten möglichst in die frühen Morgen- und/oder späten Abendstunden verlegen
  • Gefährdete Patienten proaktiv ansprechen (z.B. bei Blutabnahmen, Übergabe von Rezepten an Angehörige, bei Terminabsprachen bzw. telefonischen Erinnerungen an Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen)
  • Ausreichende Flüssigkeitsaufnahme durch Bereitstellung von Getränken sicherstellen, Möglichkeiten zur Getränkekühlung anbieten
  • Bei Risikopersonen Kleiderwahl und Körperbedeckung überprüfen und ggf. Anpassung empfehlen
  • Zeichen von Hitzebelastung und instabilem Gesundheitszustand dokumentieren und melden
  • Arzneimittel geeignet lagern (in Praxis und bei den Patienten)
  • Für Mitarbeitende ist leichte, atmungsaktive Dienstkleidung bereitzustellen, es ist auch hier auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme zu achten und Abkühlungsmöglichkeiten sind anbieten.

Warnstufe 2 erfordert in der ambulanten Arztpraxis neben den Maßnahmen aus Stufe 1 eine verstärkte medizinische Betreuung (Erfassung der Körpertemperatur, u.U. Flüssigkeitsbilanz). Wenn zuhause beim Patienten die Hitzegefährdung zu groß und eine Senkung der Raumtemperatur nicht möglich ist, sollte ein Aufenthaltswechsel in andere Haushalte (z.B. von Angehörigen) oder Einrichtungen veranlasst werden.

Die Hitzewarnstufe 1 (starke Wärmebelastung) wird vom Deutschen Wetterdienst ausgerufen, wenn die sog. gefühlte Temperatur an zwei Tagen in Folge über etwa 32 Grad Celsius liegt und es nachts auch nur gering kühler wird. Hitzewarnstufe Stufe 2 (extreme Wärmebelastung) heißt, die gefühlte Temperatur beträgt mehr als 38 Grad Celsius.

Medical-Tribune-Bericht