Jeder dritte Hausarzt enttäuscht beim Test der Verbraucherschützer
Sie leide seit acht Wochen unter Erschöpfung und Müdigkeit, berichtete die 27-jährige Studentin den 19 aufgesuchten Allgemeinärzten bzw. neun hausärztlichen Internisten. Die derzeit beschwerdefreie Asthmatikerin ist unverheiratete Mutter eines zweijährigen Kindes; vor einem Vierteljahr begleitete sie ihre Mutter beim Sterben.
Die Reaktionen der ausgelosten Ärzte – 14 in einem reichen Stadtteil und 14 in zwei armen Bezirken – glich die Patientin mit einer Checkliste ab. Diese entstand laut Verbraucherschützern mithilfe der DEGAM-Leitlinie „Müdigkeit“ und der „Beratung durch einen erfahrenen Allgemeinmediziner“. Für jeden überprüften Aspekt bei Anamnese, Untersuchung und Beratung gab es –5 bis +3 Punkte.
Punktabzug für IGeL-Angebote
Demnach leisteten vier Ärztinnen „eine hervorragende Arbeit“ (Note 1): Sie erhoben eine somatische sowie psychosoziale Anamnese „und erfüllten fast alle Kriterien“. Vier Ärztinnen und ein Arzt bekamen eine 2 sowie neun Behandelnde (32 %) eine 3 – bei einigen „wurden Punkte abgezogen, weil sie ein unpassendes Medikament oder IGeL anboten“, so die Verbraucherzentrale. In 35 % der Fälle endete der Praxisbesuch mit der Note 4 (sechs Ärzte) oder 5 (vier), weil „nur sehr oberflächliche Anamnesen“ erhoben wurden. Die Notenverteilung fiel in den verglichenen Stadteilen identisch aus.
Beispiele für Negativbewertungen sind u.a.: „Sprachbarriere aufseiten des Arztes“, „Hausarzt fragte gleich am Anfang der Behandlung, ob die Patientin nur eine Krankschreibung brauche oder eine Behandlung“, „fehlende Nachfrage nach den Vorbefunden des Asthmas“.